Pech für Vermieter: Wird eine Mietimmobilie mehrfach veräußert und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Eigentümer nicht weitergeleitet, muss der aktuelle Vermieter dennoch die ursprünglich geleistete Kaution an den Mieter nach dessen Kündigung und Auszug zurückzahlen.
Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 304/10. Der beklagte Vermieter sei durch den Kauf des Mietobjekts in die durch Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten eingetreten. Das gelte unabhängig davon, ob die Kaution an ihn weitergereicht worden sei