Ein Vermieter darf seinem Mieter kündigen, wenn dieser die Räume im Winter nicht regelmäßig heizt. So der Tenor einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hagen unter dem Aktenzeichen 10 S 163/07 hervor.
Zum gerichtlichen Streit über das richtige Heizverhalten kam es, nachdem der Mieter sich zwei Jahre lang kaum in seiner Wohnung aufgehalten hatte. Der Vermieter hatte ihm in der Zwischenzeit zwei Abmahnungen geschickt und ihm anschließend fristgerecht gekündigt. Das darf er, so die Hagener LG-Richter. Denn ein Mieter hat die Pflicht, alles zu unterlassen, was Schäden an der Mietsache verursachen kann. Hierzu gehört auch eine jedenfalls mäßige Beheizung der Räume, um Schäden durch Frost, Feuchtigkeit oder Schimmelbildung zu verhindern.