Spekulationssteuer bei Immobilien – was ist das und wie kann man sie vermeiden?

Wie kann man beim Hausverkauf die Spekulationssteuer vermeiden Foto AmnajKhetsamtip via Envato

Wie kann man beim Hausverkauf die Spekulationssteuer vermeiden Foto AmnajKhetsamtip via Envato

Wie kann man beim Hausverkauf die Spekulationssteuer vermeiden Foto AmnajKhetsamtip via Envato

Viele Menschen fragen sich, was die Spekulationssteuer bei Immobilien ist und wie man sie vermeiden kann. Die Steuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien erhoben, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf veräußert werden.

Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn aus der Veräußerung von Immobilien erhoben wird. Sie soll verhindern, dass Immobilien zu schnell und zu überhöhten Preisen verkauft werden, um vom steigenden Immobilienmarkt zu profitieren. Die Spekulationssteuer gilt für Anlage-Immobilien, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf oder Bau veräußert werden.

Die Spekulationssteuer kann jedoch in bestimmten Fällen vermieden werden. Zum Beispiel können Immobilienbesitzer die Steuer vermeiden, indem sie die Immobilie an einen Familienangehörigen verkaufen oder verschenken. Auch Unternehmen können die Steuer vermeiden, indem sie die Immobilie als Betriebsvermögen behandeln.

In Ausnahmefällen, wenn der Eigentümer in den letzten drei Jahren das Haus selbst bewohnt hat, kann Steuerbefreiung von der Spekulationssteuer gewährt werden.

Ist es legal, die Steuer zu vermeiden?

Es ist nicht illegal, die Spekulationssteuer zu vermeiden oder zu versuchen, sie zu vermeiden, solange die Maßnahmen hierzu nicht illegal sind. In jedem Fall gibt es viele Möglichkeiten, Spekulationssteuern zu sparen, indem der Wert der Immobilie verändert wird.

Ein Wechsel des Eigentümers bei einer Immobilie kann in vielen Fällen zur Kündigung der Finanzierung führen und damit zu einer Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank. Diese lässt sich bei der Berechnung des Gewinns ansetzen, sodass dieser verringert wird und die Spekulationssteuer somit niedriger ausfällt. In der Realität treten solche Situationen, wie etwa nach einer Scheidung oder einem Ortswechsel, häufig auf.

Die Kosten für Instandhaltung und Modernisierung, die innerhalb der letzten drei Jahre angefallen sind, können dem Anschaffungspreis hinzugerechnet werden. Schönheitsreparaturen sind hiervon ausgenommen.

Personen, die ein vermietetes Objekt besitzen, können in jedem Jahr die sogenannte Abschreibung (AfA) ansetzen. Dabei handelt es sich um einen Prozentsatz des Kaufpreises oder der Baukosten, deren Höhe abhängig ist vom Alter der Immobilie. Wenn das Objekt innerhalb der vorgegebenen Spekulationsfristen verkauft wird, muss man die Abschreibung dem Veräußerungsgewinn hinzurechnen. Welche Beträge man genau zu den Gewinnen hinzurechnen oder abziehen darf, wird in § 23 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes definiert.

Die 3-Objekte-Regel

Die meisten Menschen wissen nicht, dass es eine Grenze für die Anzahl der Immobilien gibt, die man verkaufen kann, bevor sie als gewerblicher Verkäufe gelten. Diese Grenze ist allerdings nur für bestimmte Fälle relevant.

Gemäß der 3-Objekt-Regel des Bundesfinanzhofes können Sie bis zu drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren verkaufen, ohne als „gewerblich“ eingestuft zu werden. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen auch mehr als drei Immobilien verkauft werden können, ohne dass eine gewerbliche Absicht unterstellt wird.

Wenn Sie beruflich umziehen oder Ihre Karriere neu orientieren müssen, kann es vorkommen, dass Sie mehr als drei Immobilien verkaufen müssen. In diesem Fall kann der Spekulationsgewinn steuerfrei bleiben, weil angenommen wird, dass der Verkaufserlös für die Anschaffung einer neuen Immobilie verwendet werden muss. Beachten Sie jedoch, dass diese Ausnahmeregelung nicht immer anerkannt wird. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen.

Fazit

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Spekulationssteuer beim Immobilienhandel zu senken oder zu vermeiden. Zum einen kann man auf den Kauf von selbstgenutzten Immobilien wie Wohnungen oder Häusern ausweichen. Zum anderen kann man durch legale Steuergestaltung die Steuerlast senken.

Dies ist meist jedoch nur mit einem guten Steuerberater oder Rechtsanwalt möglich. Je nach Situation des Einzelnen können unterschiedliche Strategien angewandt werden. Wer sich beraten lässt, kann bares Geld sparen.

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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