Wer einen Handwerker beauftragt, kann Steuern sparen. Bis zu 1.200 Euro Steuerbonus vom Fiskus erhalten Immobilienbesitzer , wenn sie für einen Handwerker in einem Kalenderjahr fünfmal so viel, also 6.000 Euro, ausgegeben haben. Eine der Voraussetzungen hierfür: Die Arbeiten müssen im Haushalt stattfinden beziehungsweise einen funktionalen Zusammenhang mit dem Haushalt haben.
Ob Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt ausgeführt werden, als solche in einem Haushalt vom Fiskus berücksichtigt werden müssen, hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen12 K 12040/17 entschieden. Verhandelt wurde die Reparatur eines Hoftores in einer Tischlerei. Das FG Berlin-Brandenburg bejahte die Frage. Es reiche aus, wenn der Leistungserfolg in der Wohnung bzw. auf dem Grundstück des Steuerzahlers eintrete. Dabei spiele es keine Rollen, wenn der Gegenstand für Reparaturzwecke aus dem Haushalt entfernt und nach Abschluss der Arbeiten wieder dahin gebracht werde, so die Finanzrichter (Az.:12 K 12040/17). Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof (BFH) im Revisionsverfahren (Az.: VI R 4/18).
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.