Handwerker: Steuern sparen auch beim Hausanschluss

Baugrundgutachten

Handwerker: Steuern Sparen auch beim Hausanschluss

Handwerker: Steuern Sparen auch beim Hausanschluss

Gute Nachrichten vom Bundesfinanzhof. Bauherren und Immobilieneigentümer können sogar mit dem Hausanschluss Steuern sparen. Möglich macht das die Arbeit der Handwerker. Dabei können immerhin 1.200 Euro Steuerersparnis im Kalenderjahr heraus springen.

Baukindergeld und niedrige Bauzinsen sind nicht alles. Auch Kleinvieh macht Mist. Zum Beispiel eine Steuerersparnis für die Leistungen der Handwerker. So dürfen Immobilieneigentümer 20 Prozent der Gesamtausgaben für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr, für die Arbeiten von Handwerkern von ihrer Steuerschuld abziehen. Ob dies tatsächlich auf klappt, hängt von einigen Voraussetzungen ab. Unter anderem müssen die Arbeiten im Haushalt stattgefunden haben oder in einem funktionalen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.

Positiv für Bauhherren und Hauseigentümer: Immer häufiger endet die steuerliche Förderung nach Meinung von Deutschlands Finanzgerichten nicht zwingend an der Grundstücksgrenze. So hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall unter dem Aktenzeichen VI R 56/12 entschieden. Das höchste deutsche Steuergericht akzeptierte die Ausgaben für einen Hausanschluss auch außerhalb des eigenen Grundstücks des Klägers und Hauseigentümers als steuersparende Ausgaben. Macht also maximal 1.200 Euro vom Finanzamt.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

 

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