Lassen sich mit den Reparaturkosten von Haushalts- und Elektrogeräten Steuern sparen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das geht aus der Bundestrags-Drucksache 18/13202 (Seite 23) hervor.
Konkret sind danach die Reparaturen von stationären Elektrogeräten wie Waschmaschine, Herd oder Geschirrspüler sowie von mobilen Geräten wie beispielsweise Handy, Radio oder Fernseher steuerlich abzugsfähig, wenn die Geräte in der Hausratversicherung mitversichert werden können und die Reparatur im Haushalt des Steuerzahlers stattfindet.
Bauen. Kaufen. Modernisieren. Hier der Baugeldvergleich 2019 für Ihre Finanzierung!
Unsere Finanzrechner helfen Ihnen bei der Planung und Realisierung
- Mieten oder kaufen? Hier berechnen, was sich mehr für Sie lohnt.
- 20 Jahre? 30 Jahre? 40 Jahre? Hier berechnen Sie, wie lange die Tilgung Ihres Immobiliendarlehens dauert.
- Wie viel kostet Ihr Haus tatsächlich? Und wie viel Haus können Sie sich leisten? Rechnen Sie selbst!
Weitere Tipps und Informationen
Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.