Was gehört in die Biotonne?

Welcher organische Abfall gehört in die Biotonne?

Welcher organische Abfall gehört in die Biotonne?

Welcher organische Abfall gehört in die Biotonne?

Richtige Mülltrennung hat sehr viel mit einem gesunden Umweltbewusstsein zu tun und beginnt bereits vor der eigenen Haustür. Doch der organische Abfall, der in die Biotonnen gehört, ist längst nicht nur Müll, sondern ein wahrer Schatz.

Schließlich kann man daraus wertvolles Biogas für die Strom- und Wärmeversorgung sowie Kompost für den Landschafts- und Gartenbau gewinnen. Doch was gehört in die Biotonne und was nicht? Zahlreiche Studien belegen, dass es immer noch für viele Menschen nicht so eindeutig ist, was man in diesen speziellen Mülltonnen entsorgen kann und soll. Zu unterscheiden bei der Mülltrennung sind der Restmüll, die gelbe Tonne und eben die Biotonne.

Was gehört wirklich in die Biotonne?

Wer seinen Bioabfall nicht im eigenen Komposter entsorgen kann, besitzt in der Regel eine Biotonne, die im Übrigen von der Kommune gestellt wird. Als Bioabfall gilt all das, was in industriellen Anlagen verwertet werden kann.

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Hinweis: In die Biotonne gehören zwar organischer bzw. pflanzlicher Abfall. Das ist aber nicht mit dem Begriff „biologisch abbaubarer Abfall“ gleichzusetzen. Küchen- und Gartenabfälle bringen diese Eigenschaft zwar auch mit, doch nicht alles, was auf natürlichem Wege biologisch abbaubar ist, gehört auch wirklich in die braune Tonne.

Das kommt in die Biotonne:

  • Kaffeesatz und Teebeutel mit Papierfilter
  • Feste Küchenabfälle
  • Reste von Milchprodukten, aber keine Milch
  • Brot- und Kuchenreste
  • Eierschalen
  • Nussschalen
  • Reste von Zitrusfrüchten
  • Lebensmittelreste ohne Umverpackung
  • Essensreste (roh, gekocht, verdorben)
  • Fleisch- und Wurstwaren
  • Käsereste ohne Plastikrinde
  • Fischgräten und Tierknochen
  • Haare
  • Federn (naturbelassene)
  • Holzwolle
  • Sägespäne von unbehandeltem Holz
  • Kleintierstreu, sofern sie aus biologisch abbaubarem Material besteht und ohne Kotanhaftungen sind
  • Gartenabfälle wie zum Beispiel Unkraut, Reste vom Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Pflanzenteile
  • Laub in haushaltsüblichen Mengen
  • Grasschnitt in haushaltsüblichen Mengen
  • Topfpflanzen (ohne Pflanzgefäß)
  • Küchenpapier, Papierhandtücher, Taschentücher, Servietten sowie Sammeltüten aus Papier in haushaltsüblichen Mengen

Hinweis: So toll die Erfindung der biologisch abbaubaren Kunststoffe auch ist, für die Biotonne sind sie nicht unbedingt optimal. Denn diese Tüten sind zwar biologisch abbaubar, brauchen aber für diesen Prozess weitaus länger, als herkömmlicher Biomüll. Deswegen sind sie bei den Verwertern des Biomülls ungern gesehen, können sie doch am Ende nicht mit in die Kompostierung oder den Gärungsprozess beigefügt werden. Außerdem lässt sich die biologisch abbaubare Mülltüte von einer herkömmlichen Mülltüte in einem Berg von Küchen- und Gartenabfällen kaum unterscheiden. Das führt oftmals dazu, dass Biotonnen wegen einer offenbar falschen Befüllung nicht entleert werden. Das trifft übrigens auch für biologisch abbaubare Katzenstreu zu.

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Feuchte Essenreste nicht direkt in die Biotonne

Experten raten zudem, sehr feuchte Essensreste erst in Zeitungspapier ohne bunte Bedruckung zu geben, um sie dann in der braunen Tonne zu entsorgen. Für größere Mengen Grasschnitt und Laub gibt es zudem häufig entsprechende Sammelstellen oder Ablagemöglichkeiten, um die Biotonnen vor den Hauseingängen nicht unnötig damit zu befüllen. Immerhin muss man hier im Blick haben, dass gerade in Mehrfamilienhäusern viele Mietparteien leben, die alle ihren Biomüll ordnungsgemäß entsorgen müssen.

Tipp: Häufig gibt es in den Abfallsatzungen einzelner Gemeinden die Vorgabe, dass gekochte Speisereste nicht in die braune Tonne dürfen. Das kann zwei Gründe haben: Entweder ist die verfügbare Verwertungsanlage noch nicht mit einer neueren Vergärungsanlage ausgestattet und hätte mit Speiseresten dann vielleicht ein Hygieneproblem. Oder die Satzung ist einfach noch nicht auf den neuesten Stand gebracht. Hier hilft oftmals das offene Gespräch mit der Gemeindeverwaltung. Im Übrigen gibt es immer auch eine kommunale Abfallberatungsstelle, über die man sich umfassend informieren kann.

Was darf nicht in die Biotonne?

Im Grunde ist es recht einfach, diese Frage zu beantworten. Denn hier gilt immer: Es darf nichts in die braune Tonne, was sich nicht in relativ kurzer Zeit biologisch abbaut oder das nicht organischen und pflanzlichen Ursprungs ist. Daher haben selbst als „biologisch abbaubar“ bezeichnete Kunststoffe nichts im Biomüll zu suchen.

Demnach gehört nicht in die Biotonne:

  • Asche
  • Blumentöpfe
  • Blumenbindedraht
  • Einweggeschirr
  • Tierexkremente
  • Glas
  • Geschenkband
  • Holzreste (behandelt)
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Keramik, Porzellan, Glas
  • Kerzenreste
  • Kleintier- und Katzenstreu
  • Medikamente
  • Möbelholz
  • Leder- und Stoffreste
  • Pappe
  • Verbandmaterial
  • Verpackungen und Pappe
  • Gummi
  • Staubsaugerbeutel
  • Teppich- und Tapetenreste
  • Windeln

Tipp: Bei abgepackten Lebensmitteln, die verdorben oder ungenießbar geworden sind, sollte die Umverpackung entfernt werden, bevor man diese in der Biotonne entsorgt. Hat sich auf diesen noch abgepackten Schimmelpilz gebildet, ist es ratsam, die Verpackung erst direkt über der braunen Tonne zu öffnen und den Inhalt dann auszukippen.

Fazit

Die Biotonne ist für all jene Müllsorten gedacht, die organischen oder pflanzlichen Ursprungs sind. Allerdings muss man hier etwas darauf achten, nicht allein danach zu gehen, was biologisch abbaubar ist. Denn diese Begrifflichkeit ist weitaus breiter angelegt und trifft eben auch auf biologisch abbaubare Katzenstreu, Kunststoffe oder Abfälle aus der Forst- und Landwirtschaft zu. Diese gehören aber in keinem Fall in die braune Tonne.

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