Sperrmüll beantragen – Termine, Ablauf & Tipps

Früher war es gang und gäbe, ein paar Mal im Jahr seinen Sperrmüll vor das Haus zu stellen und abholen zu lassen. Die entsprechenden Termine wurden für das gesamte Jahr im Voraus von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgelegt und im Müllkalender veröffentlicht. Das Ganze gab es komplett kostenlos. Heutzutage muss man in vielen Städten den Sperrmüll beantragen.

Sperrmüll wird – mit ein paar Ausnahmen – in den meisten Städten und Gemeinden in Deutschland nicht mehr zu festen, regulären Terminen abgeholt. Stattdessen muss er individuell beantragt und ebenso bezahlt werden. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in unseren Ratgeber.

Was gehört in den Sperrmüll?

Unter Sperrmüll versteht man vor allem Einrichtungsgegenstände Ihrer Wohnung bzw. des Hauses. Neben diesen sperrigen Möbeln sind es aber auch Abfälle, die zu groß für einen Abfallbehälter sind. Unter Sperrmüll fallen auch Elektrogeräte wie Kühlschrank, Backofen oder Waschmaschine.

Hier eine detaillierte Liste:

  • Couchgarnituren und ähnliche Sitzmöbel
  • Lampen
  • Schränke / Kleiderschränke
  • Teppiche
  • Regale
  • Tische
  • Stühle

Für diese Gegenstände gibt es in manchen Gemeinden noch mehrmals im Jahr eine Straßensammlung, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Wenn Sie keinen Müllkalender haben: Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, meist weiß zumindest einer, wann die nächste Abholung geplant ist.

Einige Gegenstände müssen aufgrund ihres Gewichts, ihres Umfangs und ihrer Bestandteile, die schädliche Stoffe enthalten können, speziell entsorgt werden. Sie können oft einen kostenlosen Abholservice beauftragen, wenn Sie sich an das Unternehmen wenden, das auch für die Abholung Ihres normalen Mülls zuständig ist. Wenn Sie Mieter sind, kann Ihnen Ihr Vermieter helfen, die richtige Organisation zu finden. Im Folgenden finden Sie eine Liste von Gegenständen, für die eine spezielle Abholkoordination erforderlich ist:

Große Elektrogeräte

  • Kühlschränke
  • Fernsehgeräte
  • Stereoanlagen
  • Computer
  • Geschirrspülmaschinen
  • Waschmaschinen

Elektrische Kleingeräte

  • Toaster
  • Bügeleisen
  • Kaffeemaschinen
  • Tragbare Radios
  • Haartrockner

Sonstiges

  • Farbe
  • Lacke
  • Lösungsmittel
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparende Glühbirnen
  • Alkalische Lösungen
  • Säuren
  • Batterien
  • Reinigungsmittel

Denken Sie daran – Gegenstände, die nicht zum normalen Hausmüll gehören, nicht einfach in den Müll zu werfen. Aufgrund der Gefahr für Mensch und Umwelt müssen diese auf besondere Weise entsorgt werden. Auch wenn dies vielleicht ein wenig lästig ist, trägt es doch dazu bei, dass Ihre Gemeinde sauber und sicher bleibt!

Sperrmüll beantragen – so einfach geht’s

Die Beantragung einer Sperrmüllabholung erfolgt in der Regel bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Es kann also hilfreich sein, einfach der unter einer Servicenummer anzurufen (die Nummern finden sich im Internet und/oder in Tageszeitungen bzw. auf dem gültigen Müllkalender).

Wichtig zu wissen: Jede Gemeinde hat ihre eigenen Regularien, was die Beantragung und Abholung von Sperrmüll betrifft. Es gibt also keine einheitliche Regelung diesbezüglich, und die individuellen Bedingungen müssen immer erst erfragt werden.

Für die Sperrmüllabholung in der Bundeshauptstadt Berlin gilt zum Beispiel folgende Regelung: Bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll werden bei eigener Anlieferung kostenlos entsorgt. Es ist möglich, mehrere Anlieferungen zu tätigen. Die Anlieferung muss auf einem der Recyclinghöfe stattfinden. Alternativ können Berliner Bürger den Sperrmüll auch von der Stadt abholen lassen. Im Spartarif kostet dies 50 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Berliner Stadtreinigung. Zum Sperrmüll zählt in Berlin unter anderem:

  • Demontierte große und kleine Möbelstücke
  • Teppiche, Matratzen
  • Holz aus dem Wohnbereich
  • Schrott wie alte Fahrräder, Kinderwagen und ähnliches
  • Laminat, Türrahmen, Türen und Fensterrahmen aus Kunststoff (ohne Glas)
  • Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Spülkästen und Badewannen
  • Elektrische Geräte
  • Alttextilien (in Säcken)
  • Hausmüll wie z. B. Renovierungsabfälle in Säcken und Kartons (in begrenztem Umfang)

Wie lange ist die Wartezeit?

Ähnlich wie der Prozess zur Beantragung der Sperrmüllabholung sind auch die Wartezeiten von Gemeinde zu Gemeinde ganz unterschiedlich. In manchen Städten kann der Sperrmüll innerhalb weniger Tage abgeholt werden, in anderen muss der Bürger teilweise mehrere Wochen auf die Abholung warten. Die Wartezeiten können ebenfalls bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Wann darf ich meinen Sperrmüll vor die Tür stellen?

In der Regel ist es so, dass der Sperrmüll erst am Abend vor der Abholung an die Straße gestellt werden darf. Teilweise geben die Gemeinden auch bestimmte Zeiten vor, ab denen der Müll raus gestellt werden darf. Hierüber sollten Sie sich unbedingt informieren, denn bei Nichtbeachten drohen teilweise saftige Bußgelder.

Alternative zur Sperrmüllabholung

Wer nicht wochen- oder gar monatelang darauf warten will, dass sein Sperrmüll von der Gemeinde abgeholt wird, der kann hierfür auch einen privaten Containerdienst beauftragen. Diese haben in der Regel sehr kurzfristig Termine für die Abholung frei.

Nachteil: Sie müssen die Abholung komplett selbst bezahlen, was bei großen Containern durchaus mehrere hundert Euro kosten kann. Wenn Sie den zu entsorgenden Sperrmüll selbst transportieren können, lohnt es sich, diesen zum Wertstoffhof der Gemeinde zu bringen. Hier sind in der Regel Holz, Metalle und oft auch Elektrogeräte in der Entsorgung kostenlos. Alle anderen Stoffe werden gegen eine geringe Gebühr entsorgt.

Fazit

Der gute alte Sperrmüll – wir alle kennen ihn noch von früher, wo er automatisch mehrmals im Jahr direkt an der Straße abgeholt wurde. Ganz so einfach ist die Entsorgung heute nicht mehr. Mit unseren Tipps sollten Sie jedoch dazu in der Lage sein, Ihren Sperrmüll schnell, einfach und günstig zu entsorgen bzw. entsorgen zu lassen.

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