Wenn Nachbarn beim Heimwerken zu nah an die Grundstücksgrenze rücken, ist Nachbarschaftsstreit programmiert. Besonders, wenn sie den Bewohnern nebean dabei ins Schlafzimmer gucken können.
Wollte der Beklagte fensterln oder einfach nur handwerken? Diese Frage bleibt auch nach der Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München unter dem Aktenzeichen 233 C 29540/15 offen. Fakt ist: Er hatte monatelang eine Leiter an der Dachkante des Nachbarhauses angelehnt, und zwar genau auf Höhe des Dachflächenfensters des späteren Klägers. So hatte er direkten Einblick in den Wohn- und Schlafraum des Nachbarn. Dagegen ging der Nachbar vor Gericht vor. Schließlich war eine gütliche Einigung mit dem Neugierigen von nebenan nicht möglich gewesen. Die Richter entschieden gegen den Heimwerker: Dass Anlehnen der Leiter verletze das Eigentumsrecht des Klägers. Die Leiter musste daraufhin weg.
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.