Gegen Hüllenloses nebenan können Nachbarn nicht in jedem Fall vorgehen. Saunieren in einem durch eine Hecke geschützten Garten und dabei nackt umherlaufen ist erlaubt.
Nachbarn fühlen sich bisweilen durch nackte Tatsachen jenseits der Grundstücksgrenze gestört. Selbst falls sie diese nicht auf den ersten Blick sehen, sondern dafür schon einige Verrenkungen und Anstrengungen auf sich nehmen müssen. So auch in einem Fall, den das Landgericht (LG) Dortmund unter dem Aktenzeichen 1 S 13/16 entschied. Der Kläger, ein Rentner, fühlte sich durch seinen saunierenden Nachbarn gestört und war über dessen Nacktspaziergänge im Garten schockiert. Zu Recht, so das Amtsgericht (AG) Dortmund. Der Saunist durfte in Folge dessen keine nackten Aktivitäten im Grünen mehr ausüben. Der Naturfreund wehrte sich und ging vor dem LG Dortmund in Berufung. Mit Erfolg. Seinem Argument, dass sein Grundstück von einer zwei Meter hohen Hecke eingefasst und somit nicht einsehbar sei, folgte das LG. Außerdem stellten die Richter fest, dass der Rentner die Nacktspaziergänge nur “von einem Fenster im Obergeschoss und nur von einem bestimmten Winkel aus durch das Küchenfenster” aus hätte sehen können.
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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.