Pflanzen im eigenen Gewächshaus ziehen – gute Vorbereitung ist alles

Im eigenen Gewächshaus Obst und Gemüse anbauen.

Im eigenen Gewächshaus Obst und Gemüse anbauen.

Im eigenen Gewächshaus Obst und Gemüse anbauen.

Die Menschen in Deutschland sind unterversorgt mit Gemüse und Obst: Bei beiden Agrarprodukten liegt der Selbstversorgungsgrad unter 50 Prozent, sodass Importe notwendig sind. Wenn man heimische Produkte bevorzugt, ist der Anbau im eigenen Gewächshaus eine gute Alternative.

Doch der Weg zum selbstangebauten Vitamingenuss braucht Geduld und eine gründliche Planung: Welche Pflanzen wollen Sie kultivieren und was für ein Gewächshaus ist dafür das richtige? Müssen Sie baurechtliche Vorgaben beachten – und wo finden Sie hilfreiche Informationen?

Gewächshaus – wo Pflanzen gute Bedingungen finden

Um im ganzen Jahr ernten zu können, sind Gewächshäuser ideal. Sie bieten zudem das jeweils geeignete Klima für verschiedene Nutzungsformen. Beispielsweise haben Orchideen andere Anforderungen an Temperatur und Luftfeuchtigkeit als Gemüse wie Gurken oder Möhren. Sie alle aber profitieren von gleichbleibend angenehmen Temperaturen – die in einem mit Glas, Folie oder Kunststoffplatten eingedeckten Kleingewächshauses immer höher sind als im Außenbereich. Der Grund ist der sogenannte Glashauseffekt oder Treibhauseffekt: Kurzwelliges Sonnenlicht dringt ins Innere und erwärmt es. Da das Glas die Infrarotstrahlung wiederum absorbiert, gelangt die Wärme nicht mehr nach außen – das Innere des Gewächshauses bleibt angenehm warm.

Welches Gewächshaus für welche Nutzungsart?

Um die optimale Umgebung für die gewünschte Anzucht herzustellen, ist der passende Gewächshaustyp erforderlich. Es gibt mehrere gängige Modelle:

Das Anlehngewächshaus ist einseitig an ein Bestandsgebäude angebaut. Anlehngewächshäuser können ein Pultdach oder ein Satteldach haben. Ihr großer Vorteil ist, dass sie sich im Vergleich zu freistehenden Gewächshäusern besser erwärmen und die Wärme länger halten. Damit dies im Sommer nicht zum Nachteil wird, muss ausreichend Verschattung vorhanden sein.

Das freistehende Gewächshaus ist ringsum mit lichtdurchlässigem Material eingedeckt. Hat es einen rechteckigen Grundriss, so zeigt sich die Dachform üblicherweise als gleichschenkliges Satteldach – gleichwohl ist auch ein gotisches Dach möglich. Ein solches Foliengewächshaus ähnelt mit der über Rohre gespannten Folie einem Zelt. Ein großer Vorteil des freistehenden Gewächshauses ist, dass es sich für alle Nutzungsarten eignet. Sein im Vergleich mit anderen Typen etwas höherer Heizbedarf ist durch ein besser isolierendes Eindeckungsmaterial ausgleichbar.

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Das Erdhaus ist ein freistehendes Gewächshaus, das aber zur Hälfte aus einer Art Untergeschoss besteht. Es hat geringere Wärmeverluste als ein ebenerdiges freistehendes Gewächshaus. Der Grund ist der isolierend wirkende, umgebende Boden. Ein Erdhaus ist zum Kultivieren kleinbleibender Gemüsesorten wie Kopfsalat oder Radieschen, aber auch als Kakteenhaus gut geeignet.

Der Wintergarten ist mehr als eine überdachte Terrasse: Hier herrscht durch den ebenfalls wirksamen Treibhauseffekt ein gemäßigtes Klima, in dem Pflanzen gut gedeihen können. Zugleich ist der Wintergarten optional auch als Wohnraum nutzbar. Wärmeverlusten, etwa über Nacht, wirken isolierende Konstruktionsprofile entgegen – und durch den Anbau an Wohnräume ist das Anbinden an das vorhandene Heizungssystem möglich.

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Übrigens: Europas größtes Gewächshaus steht im Emsland und heißt Emsflower. Auf rund 64 Hektar überdachter Fläche gedeihen dort jährlich zwischen 200 und 500 Millionen Pflanzen.

Gewächshaus bauen: Was Bauherren wissen müssen

Wer sich ein Gewächshaus zulegen möchte, kommt nicht umhin, sich im Vorfeld mit der Bauordnung zu befassen. Denn in Deutschland darf nur gebaut werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Tipp: Bringen Sie daher vor dem Bau Ihres Gewächshauses in Erfahrung, ob es genehmigungspflichtig ist. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn es sich um ein Gebäude mit einem Fundament, einem Abwasseranschluss und/oder einer Feuerstätte/Heizung handelt. Da einige Nutzungsformen einer Heizung oder auch Bewässerung des Gewächshauses bedürfen, kann ein Genehmigungsverfahren schnell notwendig sein.

Es ist hilfreich, zunächst zu prüfen, ob es sich bei dem Gewächshaus um einen sogenannten Fliegenden Bau handelt, da für diesen keine Baugenehmigung notwendig ist. Der übergeordnete  § 76 Musterbauordnung (MBO) definiert Fliegende Bauten als „ bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden “. Ist das Gewächshaus also durch ein Fundament oder verschiedene Anschlüsse grundsätzlich immobil, handelt es sich keinesfalls um einen Fliegenden Bau. Es ist eine Baugenehmigung notwendig.

Geht es weiterhin um das Errichten eines Anlehngewächshauses oder gar Wintergartens, liegt nahe, dass diese Wohnzwecken dienen könnten – was in einem Wintergarten tatsächlich oft der Fall ist. Wohnräume sind per se genehmigungspflichtig. Konkrete Informationen dazu finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) – allerdings unter wechselnden Paragraphen. Im Zweiten Teil der jeweiligen LBO beziehungsweise der MBO finden sich alle wichtigen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Regelungen zu Abstandsflächen oder Grundstücksgrenzen.

Schnell zeigt sich die Komplexität des Baurechts. Den späteren Bauantrag für das Gewächshaus darf daher nur ein Architekt stellen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld zu diesem Kontakt aufzunehmen. Er besitzt das notwendige Fachwissen, um zum Bau des Gewächshauses umfassend beraten zu können – und alle notwendigen Unterlagen zu erstellen. Soll das Gewächshaus als Wintergarten ausgeführt werden, können Sie alternativ auch einen Wintergartenanbieter mit der kompletten Umsetzung beauftragen und ihn das Gewächshaus bauen lassen. In einem solchen Auftrag ist üblicherweise auch die Abwicklung des Bauantrags enthalten. Wer den korrekten Weg geht, hat die sichersten Aussichten darauf, in der nächsten Ernteperiode knackiges, selbstangebautes Obst und Gemüse zu verspeisen oder sich an einer ausgefallenen, selbstgezogenen Blütenpracht zu erfreuen.

Gewächshaus bauen – ein Fazit

Um sich selbst mit Obst, Gemüse oder Blumen zu versorgen, ist ein Gewächshaus – gern überdacht rund ums Haus – eine clevere Wahl. Vorher sollte man wissen, welche Pflanzen man kultivieren möchte – denn diese Erkenntnis helfen bei der Auswahl des richtigen Gewächshaustyps, von denen es mehrere gibt. Ist die Entscheidung gefallen, sollten Sie im nächsten Schritt Ihr Interesse auf das Baurecht lenken. Der Grund: In einigen Fällen ist für ein Gewächshaus eine Baugenehmigung erforderlich, die nur ein Architekt beantragen darf. Diesen kann man entweder direkt beauftragen oder man legt das komplette Projekt in die Hände einer Baufirma, die auf Gewächshäuser spezialisiert ist.

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