Tiere im Garten halten – Welche darf man?

Nicht alle Tiere dürfen im Garten gehalten werden. Foto freeegooo via piaxabay

Nicht alle Tiere dürfen im Garten gehalten werden. Foto freeegooo via piaxabay

Nicht alle Tiere dürfen im Garten gehalten werden. Foto freeegooo via piaxabay

Wer einen Garten hat, der möchte diesen oft auch dafür nutzen, um dort Tiere zu halten. So schön Tiere im Garten sein können, die Haltung von Tieren ist mit Verpflichtungen und rechtlichen Auflagen verbunden.

Besonders in dicht bewohnten Gebieten sorgt die Haltung von Nutztieren immer wieder für Konflikte. Wer wegen des Haustiers Ärger mit dem Vermieter oder mit dem Nachbarn vermeiden möchte, sollte sich daher vorher informieren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Neben der gesetzlichen Grundlage muss den Haustieren auch ein artgerechtes Umfeld geboten werden.

Miete oder Eigenheim

Wer zur Miete wohnt, der sollte zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen. Ist dort die Tierhaltung bereits definiert bzw. welche Tiere gehalten werden dürfen und welche nicht, ist die Situation sehr klar. Ist im Mietvertrag nicht klar geregelt oder bezieht sich die derzeitige Regelung nur auf Haustiere, sollte mit dem Vermieter Rücksprache gehalten werden. Oft steht eine Haltung von kleineren Nutztieren bei einer geeigneten Fläche auch vonseiten des Vermieters nichts im Wege.

Unabhängig davon, ob zur Miete gewohnt wird oder im Eigenheim, gibt es einige rechtliche Aspekte, die vor der Anschaffung von Tieren zu bedenken sind. Im Siedlungsbereich ist die Haltung von Nutztieren nicht gänzlich ausgeschlossen, jedoch nur im ortsüblichen Ausmaß gestattet. Dieser Begriff lässt sehr viel Spielraum, und manchmal können hier Kommunen weiterhelfen, wie regional die Haltung von Tieren gehandhabt wird.

Unabhängig davon sind alle Nutztiere immer bei der Tierseuchenkasse des zuständigen Bundeslandes zu melden. Handelt es sich um Vierbeiner wie Schafe oder Ziegen, müssen sie zusätzlich über eine Ohrmarke mit einer eindeutigen Nummer registriert werden. Für beides fallen geringe Gebühren an. Sowohl ein Zu- als auch ein Abgang muss zeitnahe gemeldet werden.

Geflügel

Bei Geflügel ist vorab zu differenzieren, ob es sich um Wassergeflügel handelt oder nicht. Die Haltung von Wassergeflügel ist im Siedlungsgebiet verboten. Das gilt auch für die beliebten Laufenten, die gern in Gärten als natürliche Feinde gegen Schnecken gehalten werden. Der Grund dafür ist, dass Wassergeflügel in der Regel nicht das notwendige Umfeld geboten werden kann. Für ein Laufentenpaar müsste ein Teich in der Größe von rund zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen.

Die Haltung von anderem Geflügel wie Hühnern oder Wachteln ist in der Regel für bis zu 20 Hühner erlaubt. Vorsicht ist jedoch geboten! Wenn es sich um sehr lautstarkes Geflügel handelt wie Hähne oder Puten, kann dies bei Nachbarn zu einem Ärgernis werden. Es kann durchaus im Siedlungsgebiet als ortsunüblich gelten, lautstarkes Geflügel zu halten.

Neben dem geeigneten Stall für das Geflügel sollte vor der Anschaffung der Tiere auch bedacht werden, dass sie Mist machen. Dieser Mist sorgt natürlich auch für Gerüche, wenn er verrottet. Um den nachbarschaftlichen Frieden zu bewahren, sollte der Mist nicht direkt in der Nähe zum Zaun kompostiert werden. Geflügelmist ist jedoch ideal zum Düngen im Garten, und in die Erde eingearbeitet, bilden sich keine Gerüche.

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Hasen

Hasen und Kaninchen sind ebenfalls beliebte Tiere, die im Garten gehalten werden. Sie haben den Vorteil, dass sie wenig Platz in Anspruch nehmen. Ein sicherer Stall und ein Freilaufgehege reichen in der Regel aus. Allerdings sollte beides ausbruchssicher sein, denn vor allem Kaninchen können sich durch die Erde ausgraben.

Werden Geflügel oder Hasen als Nutztiere zum Schlachten gehalten, gilt es auch zu bedenken, dass die Schlachtabfälle geeignet entsorgt werden müssen. Keinesfalls sollten sie im Garten vergraben werden oder auf den Komposthaufen wandern. Dies kann Ratten anlocken.

Bienen

Die Haltung von Bienen ist in der Regel im Siedlungsgebiet ohne Probleme möglich. Wer Honigbienen halten will, sollte jedoch eine geeignete Ausbildung haben, da vor allem die Krankheitsprävention ein wichtiger Aspekt bei den Insekten ist. Ohne richtige Pflege können kranke Bienen andere Stöcke infizieren, wodurch ein hoher Schaden entsteht, wenn die Insekten absterben.

Beim Aufstellen eines Insektenhotels oder von Bienenstöcken sollte ebenfalls Rücksicht auf Nachbarn genommen werden. Zwar sollten die Insekten einen freien Flug haben, geht der allerdings direkt über die Sitzgruppe des Nachbarn, kann es bei starken Flugzeiten zu Problemen kommen. Wer Bienen im Garten halten möchte, sollte zudem vorher einmal mit den Nachbarn Rücksprache halten, ob es Allergiker gibt, damit es hier nicht zu Gefahren kommt.

Großtiere

Die Haltung von größeren Tieren ab der Größe von Ziegen und Schafen ist im Siedlungsbereich in der Regel nicht gestattet. Hier treten gleich mehrere Probleme auf. Selbst bei einem großen Garten ist meist nicht so viel Platz, die Exkremente der Tiere geeignet zu entsorgen. Um überhaupt größere Tiere halten zu dürfen, muss mindestens so viel Platz vorhanden sein, dass der Mist auf der eigenen Fläche ausgebracht werden kann. Ob dies tatsächlich gemacht wird oder er anderweitig entsorgt wird, ist dafür nicht relevant.

Ein weiteres Problem, das größere Tiere mit sich bringen, ist eine Geruchsbelästigung. Selbst gepflegte Tiere haben einen Eigengeruch, der sich durchaus in der ganzen Nachbarschaft verbreiten kann. Es spricht meist nichts dagegen, wenn kurzfristig Schafe oder Ziegen als lebendige Rasenmäher im Garten gehalten werden, eine dauerhafte Tierhaltung ist jedoch im Siedlungsbereich in der Regel nicht möglich.

Ziertiere

Die Haltung von kleineren Ziertieren ist in der Regel im Siedlungsbereich problemlos möglich. Egal, ob es sich um Meerschweinchen, Zierkaninchen oder eine kleine Voliere für Vögel handelt, dies ist erlaubt. Problematisch kann es wiederum bei größeren Tieren werden oder wenn es sich um gefährliche Tiere wie giftige Reptilien handelt. Für bestimmte Arten wird in jedem Fall eine Haltungsgenehmigung benötigt. Hier wird vorab geprüft, ob überhaupt die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, um ein solches Tier artgerecht zu halten.

Anschaffung abwägen

Tiere im Garten können eine Bereicherung sein, selbst wenn auch Nutztiere eher als Haustier etwa für Kinder gehalten und nicht geschlachtet werden. Vor der Anschaffung sollten aber einige Aspekte beachtet werden. Dazu gehört neben ausreichend Platz und einem geeigneten Stall auch, dass Tiere Zeit und Geld kosten. Für die meisten Tiere müssen Futtermittel zugekauft werden und es fallen auch Kosten für den Tierarzt an.

Vor der Anschaffung jedes Tieres sollten sich die zukünftigen Besitzer fragen, ob auch ausreichend Zeit ist, das Tier zu betreuen. Tiere machen täglich Arbeit, sind sie krank, ist der Aufwand noch um einiges höher. Wer kann sich um die Tiere im Urlaub kümmern, denn Nutztiere können nicht wie ein Hund oder eine Katze in eine Tierpension gegeben werden. Erst wenn diese Fragen vorab geklärt sind, sollten Tiere angeschafft werden.

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