Wohnungsbauförderung in Bremen

Die Wohnungbauförderung der Stadt Bremen © pixabay

Die Wohnungbauförderung der Stadt Bremen © pixabay

Auch im Bundesland Bremen spielt moderne Wohnungsbauförderung eine wichtige Rolle. Die verschiedenen Programme, die hier im Laufe der Zeit ins Leben gerufen wurden, sollen unter anderem bewirken, dass Menschen, die sich ihre Träume rund um ihre eigenen vier Wände verwirklichen wollen, hierzu die Möglichkeit erhalten – und das weitestgehend unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Alter.

Dementsprechend ist die Zielgruppe, die durch die Wohnungsbauförderung in Bremen angesprochen werden soll, groß. Die verschiedenen Programme richten sich unter anderem an Privatpersonen, aber auch an Wohnungsbaugesellschaften. 

Welche Ziele werden durch die Wohnungsbauförderung in Bremen verfolgt?

Die Ziele, die auf der Basis von Wohnungsbauförderung verfolgt werden, sind eigentlich in allen Bundesländern gleich. Egal, ob in Hessen, im Saarland oder eben in Bremen: Durch die verschiedenen Programme soll unter anderem erreicht werden, dass…:

  • Wohnraum entsteht, den sich auch Menschen mit einem vergleichsweise geringen Einkommen leisten können
  • energieeffizienter Wohnraum vorangetrieben wird
  • verschiedene Regionen aufgewertet werden
  • Menschen mit Einschränkungen von barrierefreien Wohnungen profitieren können
  • generationenübergreifendes Wohnen gefördert wird
  • der Einbruchschutz an den betreffenden Objekten erhöht wird.

Je nachdem, welches Förderungsprogramm im Fokus steht, wird auf unterschiedlichen Ebenen unterstützt. Oft werden in diesem Zusammenhang Darlehen mit günstigen Zinsen gewährt. Viele Förderungen basieren auch auf Zuschüssen. Ansprechpartner für die Wohnungsbauförderung in Bremen ist die BAB Bremen.

Immer ratsam: Eine ausführliche Beratung

Zugegeben: bei einer derart großen Auswahl an Förderungsoptionen und den dazugehörigen Konditionen fällt es sicherlich schwer, den Überblick zu bewahren. Exakt an dieser Stelle kommt der sogenannte Bremer Förderlotse ins Spiel. Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Beratung, die sich ausschließlich mit der Förderung von Wohnungsprojekten auseinandersetzt. Interessierte können sich hier zu allen Förderungsprogrammen, die im Bundesland angeboten werden, informieren.

Auch diejenigen, die Fragen zur allgemeinen Antragstellung haben, haben in dem Bremer Förderlotsen den passenden Ansprechpartner gefunden.

Förderungsprogramm Nr. 1: Rund ums Haus

Eines der bekanntesten Förderprogramme der BAB Bremen hört auf die Bezeichnung Rund ums Haus. Das Programm zielt unter anderem darauf ab, den Wert der betreffenden Immobilie zu verbessern. Genaugenommen werden hier Maßnahmen unterstützt, mit deren Hilfe die Energiekosten gesenkt und dementsprechend die Umwelt geschont werden soll. Auch viele Kosten, die im Zusammenhang mit einem gesteigerten Einbruchschutz anfallen und solche, die die Barrierefreiheit eines Objekts unterstützen, werden hier oft gefördert. So ist es im Idealfall noch mehr Menschen möglich, ihre gewohnte Umgebung bis ins hohe Alter zu nutzen. 

Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die ihre Wohnungen entweder selbst nutzen oder vermieten. Gefördert wird auf der Basis eines Annuitätendarlehens von maximal 50.000 Euro. Auch Tilgungszuschüsse im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen sind möglich. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und die maximale Darlehenslaufzeit liegt bei zehn Jahren. Wer möchte, kann dieses Förderprogramm auch mit anderen Programmen kombinieren. Was hier genau sinnvoll ist, kann im Rahmen einer ausführlichen Beratung über den Bremer Förderlotsen geklärt werden.

Besonders interessant ist auch, dass sich das Förderprogramm „Rund ums Haus“ in weitere Unterbereiche einteilen lässt. Diese sind:

  • Energieeffizient sparen

Hier werden unter anderem erneuerbare Energien und die Verbesserung von Heizsystemen gefördert.

  • Altersgerecht umbauen

Auf Basis der entsprechenden Arbeiten sollen Außen- und Wohnbereiche an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst werden. Ein klassisches Beispiel für entsprechende Maßnahmen sind Duschen ohne Einstieg und die Beseitigung von Schwellen.

  • Einbruchschutz

In diese Kategorie fallen unter andrem Zusatzschlösser und einbruchhemmende Elemente, aber auch Videoüberwachungsanlagen.

  • Wasser nach Plan

Im Rahmen dieses Programms werden Arbeiten unterstützt, die es sich unter anderem zum Ziel gesetzt haben, vor Kanalrückstau zu schützen. Auch der Schutz vor Oberflächenwasser, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Unwetter, fällt in diese Förderungsoption.

Wichtig ist es in jedem Fall, dass die entsprechenden Arbeiten erst aufgenommen werden dürfen, nachdem der Antrag gestellt und bewilligt wurde.

Förderungsprogramm Nr. 2: Kredite für Wohnungseigentümergemeinschaften

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften haben die Möglichkeit, von verschiedenen Förderungsoptionen in Bremen zu profitieren. Die Optionen ähneln denen aus Förderungsprogramm Nr. 1, richten sich jedoch eben an eine andere Zielgruppe.

Die folgenden Details sind für diese Förderungsoption charakteristisch:

  1. Die Grenze für das Darlehen liegt bei 750.000 Euro pro Objekt und bei 50.000 Euro pro Wohneinheit.
  2. Im Zusammenhang mit energetischen Maßnahmen werden Tilgungszuschüsse gewährt.
  3. Bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten können gefördert werden.
  4. Die maximale Darlehenslaufzeit liegt bei zehn Jahren.

Auch hier ist es möglich, das Förderprogramm mit anderen Programmen zu kombinieren. Die Förderungsoptionen beziehen sich hier ebenfalls auf die oben genannten Bereiche („Energieeffizient sparen“, „Altersgerecht umbauen“, „Einbruchschutz“ und „Wasser nach Plan“).

Förderungsprogramm Nr. 3: Der Eigenheimzuschuss

Wer neues Wohneigentum erwirbt, kann sich – sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden – über einen Zuschuss für die Kaufnebenkosten in Höhe von 15.000 Euro freuen.

Diese Art der Förderung richtet sich vor allem an Familien und an Alleinerziehende, zu deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind gehört. Auch dann, wenn eine Schwangerschaft vorliegt, kann schon ein Antrag gestellt werden. Der besagte Zuschuss wird einmalig ausgezahlt.

Auf seiner Basis werden dann Kauf und Bau von:

  • Einfamilienhäusern
  • Doppelhaushälften
  • Eigentumswohnungen
  • Reihenhäusern

gefördert. Zudem lohnt es sich auch dann, sich mit diesem Förderungsprogramm auseinanderzusetzen, wenn ehemalige Gewerbeimmobilien zum Wohnraum (in Eigennutzung) umgebaut werden sollen.

Wer profitieren möchte, muss natürlich auch hier einige Grundvoraussetzungen beachten. Hierzu zählen die folgenden Punkte:

  1. Derjenige, der den Antrag stellt, darf noch kein eigenes Wohneigentum besitzen.
  2. In Bezug auf den Kaufpreis bzw. die Gesamtherstellungskosten darf ein bestimmtes Maximum nicht überschritten werden. Wie hoch dieses ist, richtet sich danach, ob es sich um eine Bestandsimmobilie oder um einen Neubau handelt.
  3. Neubauten müssen die energetischen Standards rund um das KfW 55 Effizienzhaus erfüllen.
  4. Für Bestandsimmobilien gelten die Vorgaben rund um den Energieausweis mit Energieeffizienzklasse D. 

Auch hier gilt, dass vor der Zusage der BAB noch nicht mit den Arbeiten begonnen werden darf.

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Förderungsprogramm Nr. 4: Neubaukredite

Mit Hilfe dieses Programms soll mehr bezahlbarer Wohnraum in Bremen geschaffen werden. Die Förderung basiert auf zinsgünstigen Darlehen und auf Kostenzuschüssen. Die Mieträume, die in diesem Zusammenhang geschaffen werden, sollen energieeffizient und günstig sein. Profitieren können alle natürlichen und juristischen Personen.

Die Förderung basiert auf den folgenden „Eckdaten“:

  • Pro Wohneinheit ist ein Kostenzuschuss von 15.000 Euro möglich.
  • Die maximale Darlehenshöhe pro Wohneinheit liegt bei 110.000 Euro.
  • Gefördert wird der Neubau von Wohnraum, in dem mehr als zwei Mietwohnungen vorhanden sind, und Mietreihenhäuser.

In Bezug auf die Energieeffizienz und die Barrierefreiheit müssen hier spezifische Vorgaben eingehalten werden. Gleichzeitig dürfen die betreffenden Wohnungen auch nur an Berechtigte vermietet werden und die Miete darf ein festgelegtes Maximum nicht überschreiten. Die Dauer der Zweckbestimmung beläuft sich auf 30 Jahre.

Förderungsprogramm Nr. 5: Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Mit Hilfe dieses Förderungsprogramms soll sichergestellt werden, dass auch ältere Objekte den aktuellen, modernen Standards entsprechen. Die entsprechenden Arbeiten beziehen sich in der Regel auf einen gesteigerten Komfort und auf eine verbesserte Energieeffizienz. Um die Antragsteller zu unterstützen, wird auf der Basis zinsgünstiger Kredite und auf der Basis von Zuschüssen gearbeitet.

Profitieren können die Eigentümer von mehr als zwei Wohnungen, die wiederrum sowohl belegungs- als auch mietbindungsfrei sind.  Die maximale Darlehenssumme liegt bei 55.000 Euro pro Wohneinheit. Der Kostenzuschuss beläuft sich auf 15.000 Euro. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Maximum der Modernisierungskosten, die anerkannt werden und die vorgegebenen Eigenleistungen.

Die Dauer der Zweckbestimmung liegt bei 30 Jahren.

Förderungsprogramm Nr. 6: Das Genossenschaftsförderprogramm

Auf der Basis dieses Förderungsprogramms soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. Junge Wohnungsgenossenschaften, die dieses Ziel unterstützen möchten, haben in diesem Förderprogramm eine praktische Lösung gefunden. Hier werden die Genossenschaften angesprochen, die im Genossenschaftsregister eingetragen sind und nicht vor dem Jahr 2016 gegründet wurden. Auch Genossenschaften, die sich gerade in der Gründung befinden, können einen Antrag stellen. 

Diese Förderung teilt sich in den „Förderweg 1“ und den „Förderweg 2“ auf. In der ersten Variante stehen Zuschüsse bis zu 40.000 Euro, in der zweiten Variante stehen Zuschüsse bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit im Fokus. Wer möchte, kann das Förderungsprogramm auch mit anderen Programmen kombinieren.  

Beide Förderungsprogramme bzw. Förderungswege unterscheiden sich durch individuelle Charakteristika voneinander, haben jedoch auch einige Gemeinsamkeiten. So muss im Zusammenhang mit beiden Wegen mindestens das Energieniveau von Effizienzhaus 40 gewährleistet werden. Weiterhin muss eine gewerbliche Nutzung des EG vorliegen. In Bezug auf den Förderweg 2 müssen unterschiedliche Mietpreissegmente berücksichtigt werden.

Fazit

Im Bundesland Bremen leben circa 680.000 Menschen. Viele von ihnen haben sich bereits den Traum von den „eigenen vier Wänden“ auf der Basis einer Förderung durch die BAB verwirklicht. Da hier in den unterschiedlichsten Bereichen angesetzt wird, ist es mittlerweile möglich, beispielsweise sowohl im Bereich der Neubauten als auch in Bezug auf Modernisierungen von finanzieller Unterstützung zu profitieren.

Wer nicht weiß, welche Förderungsart sich am besten für den eigenen Bedarf eignet, kann unter anderem auf die Services des Bremer Förderlotsen setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BAB sind auch telefonisch unter 0421 361-8 35 73 erreichbar.

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