Wohnungsbauförderung in Brandenburg

In Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Förderungen © pixabay

In Brandenburg gibt es eine Vielzahl von Förderungen © pixabay

Brandenburg erstreckt sich auf eine Fläche von etwa 30.000 Quadratkilometer. Hier leben circa 2,5 Millionen Menschen. Vor allem (, aber nicht nur) Potsdam ist beliebt, wenn es darum geht, sich langfristig niederzulassen.

Wer sich den Traum vom eigenen Häuschen oder der eigenen Wohnung noch ein wenig individueller verwirklichen möchte, kann sich auch mit Hinblick auf verschiedene Förderungsmaßnahmen erkundigen. Ansprechpartner für alle Fragen hierzu ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg, kurz: ILB.

Sie hat im Laufe der Zeit verschiedene Optionen ins Leben gerufen, die Menschen, die beispielsweise neu bauen oder modernisieren wollen, unterstützen können. Unter anderem arbeitet die Bank bei verschiedenen Förderungsoptionen auch mit der KfW zusammen.

Grundsätzlich lassen sich die Förderungsmöglichkeiten in die „Förderung von Mietwohnraum“, die „Förderung von Wohneigentum“ und „Barrierefreiheit“ einteilen. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, wie individuell hier unterstützt werden kann – sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt und dem Antrag dementsprechend stattgegeben werden kann.

Die Förderungsoptionen, die sich im Zusammenhang mit der Förderung von Mietwohnraum zeigen, können sich entweder auf Neubauten, auf die Modernisierung oder auf den Bereich „Aufzüge“ beziehen. Es zeigen sich auch verschiedene Parallelen, unter anderem zu den Förderungsoptionen in Hessen und im Saarland.

Förderungspaket Nr. 1: Die Förderung von Mietwohnraum

Neubau

Die Förderung aus dem Bereich Neubau basiert auf zinsfreien Darlehen und Zuschüssen. Vor allem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte bzw. Verfügungsberechtige können einen entsprechenden Antrag stellen. Gefördert werden unter anderem:

  • Neubauten bzw. Neuschaffungen
  • Projekte aus dem Bereich „Stadtumbau“
  • eine gesteigerte Generationengerechtigkeit
  • Arbeiten rund um Mietwohngebäude.

Auf diese Weise soll erreicht werden, dass neue Mietwohnungen zu ansprechenden Mietpreisen geschaffen werden können. Die Darlehen, die bei einer Zusage vergeben werden, können bis zu 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Zudem sind weitere Zuschüsse, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Zweckbindung für die Dauer von 25 Jahren, möglich. Besonders praktisch ist es in diesem Zusammenhang natürlich auch, dass die gewährten Darlehen für 20 bzw. 25 Jahre zinsfrei sind. Wer diese Förderungsmöglichkeit in Anspruch nehmen möchte, sollte immer auch berücksichtigen, dass die betreffenden Objekte gegebenenfalls einer Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen.

Modernisierung

In Brandenburg ist es unter anderem auch möglich, Objekte zu modernisieren bzw. instand setzen zu lassen und gleichzeitig von Förderungen zu profitieren. Antragsteller können hier von einem attraktiven Darlehen profitieren.

Ein Hauptziel dieser Förderungsoption ist es, den Wert und die Ausstattung einer Wohnung bzw. eines Hauses zu optimieren und so noch besser an die jeweilige Zielgruppe anzupassen. Unter anderem stehen hier jedoch auch moderne Mehrgenerationenwohnungen im Fokus. Diese ermöglichen es vielen älteren Menschen, beispielsweise eine WG zu gründen und so weiterhin selbstständig zu bleiben. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt wird, ist: Was wird im Bereich der Modernisierung eigentlich genau gefördert?

Die folgenden Optionen werden sehr gern in Anspruch genommen:  

  • Maßnahmen, die dazu führen, dass das betreffende Objekt dauerhaft zur Wohnungsversorgung genutzt werden kann.
  • Arbeiten mit deren Hilfe ein Objekt generationenübergreifend gestaltet werden können.
  • Umbauten, die sich auf einen nachhaltigen bzw. energetischen Bereich beziehen.

Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, zu beachten, dass die entsprechenden Arbeiten und deren Förderung an bestimmte Regionen gebunden sein können. Hier ist es dementsprechend am sichersten, sich im Vorfeld bei den Mitarbeitern der ILB zu erkundigen.

Sollte das Darlehen gewährt werden, beläuft es sich auf maximal 1.800 Euro pro Quadratmeter. Über einen Zeitraum von 20 Jahren müssen hier dann keine Zinsen gezahlt werden. Die Höhe der anfänglichen Tilgung liegt bei 2 Prozent. Ergänzend hierzu müssen Belegungs- und Mietpreisbindung beachtet werden.

Aufzüge

Durch diese Art der Förderung soll die Barrierefreiheit der betreffenden Objekte noch weiter unterstützt werden. Wohnungen und Häuser werden so generationengerechter. Letztendlich können hiervon vor allem ältere Menschen und Familien mit kleineren Kindern profitieren.

Folgende Maßnahmen werden unterstützt:

  • das nachträgliche Einbauen von Aufzügen
  • das Sicherstellen eines barrierefreien Zugangs
  • verschiedene Instandhaltungsaufgaben aus den oben genannten Bereichen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Maßnahmen nicht in allen Regionen unterstützt werden. Die Förderung basiert auf einem zinsfreien Darlehen (innerhalb der ersten 20 Jahre) und kann bis zu 25.000 Euro pro barrierefreier Wohnung betragen. Maximal werden 85 Prozent der Gesamtkosten gefördert. Oft ist es auch möglich, die Förderung aus dem Bereich der Aufzüge mit anderen Förderungen zu kombinieren. Zusätzlich gelten auch hier Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Förderungspaket Nr. 2: Die Förderung von Wohneigentum

Erwerb, Aus- und Neubau

Diese Art der Förderung, die auf Darlehen und Zuschüssen basiert, richtet sich an private Haushalte. Ziel ist es unter anderem, vor allem selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern und Objekte zu bauen, die sich an Familien und ältere Menschen richten. Vor allem in den Regionen in den Innenstädten werden die entsprechenden Angebote erfahrungsgemäß gut angenommen.

Damit einem entsprechenden Antrag stattgegeben werden kann, ist es natürlich wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen zu erfüllen. Zu diesen gehören die folgenden Punkte:

  1. Eigentum oder Erbbaurecht müssen vorliegen
  2. Eine Eigenleistung von 10 bzw. 15 Prozent darf nicht unterschritten werden
  3. Es gilt weiterhin, die festgelegte Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.

Die Förderungen können sich auf die folgenden Bereiche beziehen:

  • Neubau bzw. Ersterwerb
  • Aus- und Umbau eines Bestandsgebäudes
  • Der Bau einer zusätzlichen Wohnung für Menschen, die ebenfalls im Haushalt leben (Wichtig: Das betreffende Objekt muss in Verbindung mit der ursprünglichen Wohnung stehen.)

Die entsprechenden Optionen werden jedoch lediglich in bestimmten Gebieten angeboten. Ansprechpartner für Fragen hierzu ist die ILB.

Besonders „praktisch“ ist es in diesem Zusammenhang auch, dass es oft möglich ist, hier nicht nur die Grundförderung, sondern auch Zusatzförderungen zu erhalten. Letzteres gilt zum Beispiel dann, wenn es darum geht, Projekte mit einem Bezug zu den Bereichen:

  • Kauf bestehender Objekte
  • angepasster Wohnraum für Kinder und Schwerbehinderte
  • Zweitwohnungen
  • Projekte, in deren Zusammenhang angestrebt wird, Energie zu sparen
  • Denkmalpflege.

Da Zusatzförderungen jedoch auch noch in anderen Bereichen möglich sind, ist es sinnvoll, sich hier grundlegend bei der ILB über die individuellen Möglichkeiten zu erkundigen. Unter anderem gehört es jedoch zu den Grundvoraussetzungen, dass die Wohnung, für die die Förderung beantragt wird, über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren selbst genutzt wird.

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Modernisierung und Instandsetzung

Von dieser Förderung können private Haushalte und Wohnungseigentümer, die das betreffende Objekt selbst nutzen, profitieren.

Mit Hilfe von Darlehen und Zuschüssen soll gewährleistet werden, dass das betreffende Wohneigentum modernisiert bzw. instand gesetzt werden kann. Unter anderem sollen auch vor allem nachhaltige Maßnahmen dafür sorgen, dass die Wohnung auch von älteren Menschen problemlos genutzt werden kann. Weiterhin stehen auch energetische Ziele im Fokus. Wichtig ist, dass eine Eigenleistung von mindestens 15 Prozent realisiert werden kann.

Zudem gelten die folgenden Details:

  1. Die Maßnahmen, die im Bereich der Modernisierung bzw. der Instandsetzung durchgeführt werden, müssen nachhaltig sein.
  2. Das betreffende Objekt muss vor dem 02. Februar 2022 gebaut worden sein.
  3. Die Kosten für die Maßnahmen müssen bei mindestens 500 Euro pro Quadratmeter liegen.

Bitte beachten Sie zudem, dass die Förderung an bestimmte Gebiete gebunden ist und dass es – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden – oft auch möglich ist, von Zusatzförderungen zu profitieren.

Die gewährten Darlehen sind 20 Jahre zinsfrei. Die Tilgung liegt im Jahr bei 3 Prozent. Familien mit Kindern können hier besonders profitieren. Denn: Jedes Kind, das zum Haushalt gehört und innerhalb der nächsten 20 Jahre nach der Modernisierung geboren wird, verringert die Darlehensschuld um 5.000 Euro. Dieser „Rabatt“ wird direkt angerechnet.

Anschubfinanzierung für Investoren

Mit der Anschubfinanzierung für Investoren soll selbstgenutztes Wohneigentum in den Innenstädten unterstützt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die besagten Investoren aus dem privaten oder aus dem gewerblichen Bereich kommen. Nach der Fertigstellung werden die betreffenden Objekte an Eigentümer verkauft, die hier selbst wohnen. Hin und wieder kommt es jedoch auch vor, dass die besagten Wohnungen vermietet werden. Damit genau das passieren kann, ist jedoch die Zustimmung der ILB erforderlich.    

Maßnahmen, die auf Basis der Anschubfinanzierung gefördert werden, beziehen sich vor allem auf die Wiederherstellung von bestehenden Gebäuden und auf Neubauten, die dazu dienen, etwaige Baulücken zu schließen.

Insgesamt muss die Eigenleistung bei mindestens 20 Prozent liegen. Werden die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, sind Baudarlehen in einer Höhe von bis zu 2.150 Euro pro Quadratmeter möglich. Die ersten drei Jahre (ab der Auszahlung) sind tilgungs- und zinsfrei. Die Rückzahlungspflicht beginnt dann, wenn das jeweilige Objekt zur Selbstnutzung an einen neuen Eigentümer verkauft wurde. Spätestens nach zehn Jahren muss die Summe jedoch zurückgezahlt werden. 

Wenn Wohnungen nicht verkauft werden, ist es an der Zeit, mit der ILB in Kontakt zu treten. Diese bietet für diesen Fall unterschiedliche Optionen an.

Förderungspaket Nr. 3: Barrierefreiheit

Die behindertengerechte Anpassung von bereits bestehendem Wohnraum

Mit Hilfe dieses Programms soll die Wohnsituation für schwerbehinderte Menschen, die in Eigentums- oder Mietwohnungen leben, verbessert werden. Von der jeweiligen Unterstützung können sowohl Vermieter als auch Mieter und Menschen, die ihr Wohneigentum selbst nutzen, profitieren. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang natürlich, die Berechtigung für die jeweilige Förderung nachzuweisen.

Maßnahmen, die mit Hinblick auf eine Verbesserung der Barrierefreiheit eine besonders wichtige Rolle spielen, sind unter anderem:

  • eine Verbreiterung von Türen und der Einbau von automatischen Türöffnern
  • Arbeiten, die der Barrierefreiheit dienen
  • Umbauten innerhalb des Wohnbereichs (zum Beispiel spezielle Hebevorrichtungen)
  • das Realisieren von Abstellplätzen für Rollstühle, zum Beispiel im Treppenhaus
  • verschiedene Sicherungsmaßnahmen.

Die Förderung basiert auf Zuschüssen in Höhe von maximal 90 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Zudem sind pro Wohnung bestimmte Höchstsätze festgelegt. Diese liegen bei 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen und bei 14.000 Euro für Arbeiten, mit deren Hilfe Höhen überwunden werden sollen. Wahlweise ist es auch möglich, verschiedene Maßnahmen miteinander zu kombinieren.

Ergänzend gilt es, zu beachten, dass die betreffenden Mietwohnungen den berechtigten Mieter für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zur Verfügung gestellt werden müssen.

Mietwohnungsbau Aufzüge

Auf Basis der entsprechenden Arbeiten sollen die betreffenden Objekte barrierefreier und generationsgerechter werden. Von Aufzügen können vor allem Familien mit kleinen Kindern und ältere Menschen profitieren.

Zum Förderungsumfang gehören:

  • Nachrüstungsarbeiten
  • Arbeiten, die den Zugang zur Wohnung barrierefreier werden lassen
  • verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen.

Die Förderung basiert auf einem zinsfreien Darlehen. Dieses kann bis zu 25.000 Euro (pro barrierefreier Wohnung) betragen. Maximal ist jedoch eine Summe von 85 Prozent der Kosten möglich. Wahlweise kann diese Art der Unterstützung auch mit anderen Förderungsoptionen kombiniert werden. Hier lohnt es sich, sich detailliert bei der ILB zu erkundigen.

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