Mietminderung: Zigarettenrauch kein Grund für Mietkürzung

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Nach deutscher Rechtsprechung gibt es zahlreiche Anlässe für Mietminderungen. Der Zigarren- bzw. Zigarettenrauch des Nachbarn wird auch weiterhin nicht dazu zählen. So die Quintessenz einer Entscheidung des Landesgerichts Berlin unter dem Aktenzeichen 63 S 470/08.

Der Fall: Ein Mieter wollte die Zahlung an seinen Vermieter mindern. Er empfand seine Lebensqualität eingeschränkt, weil bei geöffnetem bzw. gekipptem Fenster von nebenan Rauch in seine Wohnung zog. Das überzeugte die Richter nicht, sie wiesen die Klage als offensichtlich unbegründet zurück: Man könne einem Mieter in seiner eigenen Wohnung weder das Rauchen untersagen noch es einschränken. Auch einen Baumangel, aufgrund dessen besonders viel Qualm in die Nachbarwohnung dringe, konnten die Richter nicht feststellen.

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