Mietminderung: Kündigung bei unberechtigter Kürzung

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Mieter, die den eigenen Geldbeutel über Gebühr schonen, weil sie ihre Miete unberechtigt kürzen und so mit mehr als einer Monatsmiete in Rückstand kommen, müssen mit der Kündigung rechnen.

So die Quintessenz einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 502/10. Ein Vermieter hatte seinen Mieter auf die Straße gesetzt, nachdem dieser wegen Bauarbeiten 25 Prozent weniger Miete gezahlt hatte, selbst nachdem die Arbeiten weitestgehend abgeschlossen waren. Die Berliner LG-Richter gaben dem Eigentümer recht.

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