Mietminderung: Wenn Schimmelpilze wuchern

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Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ärgerlich und unschön anzusehen, sondern vor allem Gesundheits gefährdend. Üblicherweise verstehen Richter daher auch keinen Spaß, wenn sie über einen entsprechenden Fall entscheiden sollen.

So geschehen vor dem Amtsgericht (AG) München unter dem Aktenzeichen 412 C 11503/09: Die beklagte Familie hatte keine Miete mehr gezahlt, weil es kurz nach ihrem Einzug in allen Zimmern vom Fußboden aufwärts hoch schimmelte. Der Vermieter warf ihnen vor, sie würden falsch lüften. Ein Sachverständiger hingegen stellte fest, dass die Flecken nur bei Dauerdurchzug weggingen. Auch die Münchener Richter hielten den Zustand für unhaltbar. Solange der Vermieter den Schimmel nicht beseitige, brauche die Familie keine Miete zu zahlen.

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