Nicht jeder mag Vögel und ihren Dreck, den sie für gewöhnlich hinterlassen. Kein Wunder, dass sich mancher Mieter beschwert, wenn der Nachbar die lieben Tiere durch Futter und Wassertränken auch noch anlockt.
Doch das Landgericht (LG) Berlin hatte in einem Streitfall, in dem ein Mieter seine Miete mindern wollte, weil sein Balkon durch Vogelkot verschmutzt wurde, ein Einsehen mit den Vogelfreunden. Sehr zur Freude des Vermieters. Die Berliner Richter entschieden: Vogeldreck berechtigt nicht zur Mietminderung (Az.: 65 S 540/09).