Wer sich den Traum von der eigenen Immobilie auf Mallorca erfüllen möchte, kann einerseits auf Bestandsobjekte zurückgreifen oder anderseits in Erwägung ziehen, selbst ein Haus zu bauen.
Nicht immer bietet der Immobilienmarkt das passende Wohlfühlrefugium, das den eigenen Ansprüchen gerecht wird. In dem Fall ist es sinnvoll, über einen Neubau nachzudenken. Schließlich bleiben damit sowohl die Innen- als auch die Außengestaltung in den eigenen Händen, und man kann sich sämtliche Wohnträume erfüllen. Wer sich für ein solches Bauvorhaben entscheidet, muss jedoch an einiges vorab denken und neben ausreichendem Kapital zwecks Finanzierung auch Zeit einplanen.
Von der Grundstückssuche bis zur Annahme
Allen voran stehen beim Hausbau auf der Insel die Suche nach einem passenden Baugrundstück und die Suche nach einem Architekten, der das Bauvorhaben realisiert. Attraktive Grundstücke auf der Insel lassen sich auch bei professionellen Immobilienmaklern vor Ort finden.
Diese haben zumeist auch gute Kontakte zu Architekten und können die Zusammenarbeit in die Wege leiten. Wichtig bei der Entscheidung für einen Architekten ist, dass die Chemie stimmt und dieser auch die Ansprüche an den Eigenbau erfüllt, schließlich betreut er für meist ein bis anderthalb Jahre das gesamte Projekt.
Der Architekt kümmert sich ferner um alle Anliegen, die mit den baurechtlichen Regularien zusammenhängen. So klärt er mit dem Bauordnungsamt (Sevicio técnico del Ayuntamiento, Abteilung Urbanismo) alle städtebaulichen Vorgaben sowie Auflagen ab, erarbeitet den Entwurf bzw. die sogenannte Genehmigungsplanung (Proyecto Básico) und stellt zusammen mit dem ausgefüllten Formular den Bauantrag (Solicitud de Obras).
Die Genehmigung dauert in der Regel mehrere Monate. Es empfiehlt sich, für die Bauzeit eine Wohnung auf Mallorca zu beziehen. Wer sich hier für ein Kaufobjekt entscheidet, hat die Möglichkeit dieses im Anschluss zu vermieten.
Baufirma auswählen
Nach der Baugenehmigung steht die Auswahl der Baufirma an. Zumeist kann der Architekt auf zuverlässige Unternehmen zurückgreifen, mit denen er bereits andere Projekte umgesetzt hat. Es folgt eine entsprechende Ausschreibung, um die sich ebenso der Architekten kümmert.
Um auf der rechtssicheren Seite zu bleiben, ist anzuraten, einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn es um die Vertragsgestaltung mit den unterschiedlichen Akteuren geht.
Ist es dann geschafft und der Neubau steht, holt der Architekt noch die Bauabschlusserklärung (Final de Obra) ein und vereinbart für die Neubauerklärung (obra nueva) einen Termin beim Notar, wo das Haus ausführlich beschrieben und damit in das Grundbuch eingetragen wird. Die Bauabnahme des Neubaus erfolgt durch das Bauordnungsamt der Gemeinde.
Welche Kosten fallen beim Bauamt an?
Der Bauantrag schlägt mit 0,5 % der Gesamtbaukosten zu Buche. Bei der Bausteuer (Impuesto de Construcción) sollten Bauherren mit 4 % bis 6 % rechnen. Nach Fertigstellung wird das Objekt vom Bauamt auf die allgemeinen und örtlichen städtebaulichen Vorgaben geprüft. Dazu gehören auch der Brandschutz oder die Benutzungssicherheit. Die Bearbeitungsdauer variiert stark und hängt maßgeblich mit dem Verwaltungsakt zusammen. Bei ländlichen Anwesen entscheidet nicht die Gemeinde, sondern die Landesbehörde. Ist der Bauantrag mit oder ohne Auflagen freigegeben, erhalten Bauherren einen positiven Bescheid (Informe Técnico definitivo) und können mit dem Bau beginnen.