Vorschriften für Brandschutztüren

Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Brandschutztüren. Foto: ©MATTHIAS BUEHNER / stock adobe

Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Brandschutztüren. Foto: ©MATTHIAS BUEHNER / stock adobe

Man kennt sie aus Hotels, Kongresszentren und Messehallen und natürlich aus großen Einkaufszentren – Brandschutztüren sollen dafür sorgen, dass sich Brände nicht ausbreiten und möglichst in einem kleinen, abgeschlossenen Bereich unter Kontrolle gebracht werden können.

Da das die beste Art ist, Menschen auch in stark belebten Gebäuden vor den Folgen eines Bandes zu schützen, gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften rund um den Brandschutz und entsprechende Türen.

Dabei stellen sich einige Fragen. Was genau ist eigentlich eine solche Brandschutztür? Wo sind die entsprechenden Regelungen zum Thema Brandschutz gesetzlich verankert? Und gibt es solche Vorschriften auch für Privatpersonen? Wir haben uns näher mit der Thematik befasst und zeigen Ihnen in der Folge die wichtigsten Fakten rund um die Brandschutztür in deutschen Bauten.

Definition: Was ist eine Brandschutztür?

Zuerst muss man festhalten, dass der Begriff „Brandschutztür“ nicht rechtlich geschützt ist. Letztlich kann man jede Tür als Brandschutztür bezeichnen – auch wenn das beispielsweise bei einer reinen Holztür überhaupt keinen Sinn ergeben würde. Der Gesetzgeber spricht in den einschlägigen Rechtsgrundlagen aus diesem Grund nicht von Brandschutztüren, sondern von „Feuerschutzabschlüssen“. Denn genau darum geht es bei einer Brandschutztür.

Sie soll einen Abschluss bilden, an dem das Feuer möglichst nicht vorbeikommen kann. Letztlich geht es darum, durch die Verarbeitung feuerhemmender oder feuerbeständiger Materialien dafür zu sorgen, dass ein Feuer in dem hinter der Tür liegenden abgeschlossenen Bereich bleibt. Das macht es leichter, die Menschen im Gebäude in Sicherheit zu bringen und schließlich den Brand selbst zu bekämpfen.

Sicherheitsgrad bei Brandschutztüren

Eine Tür, die als Feuerschutzabschluss oder als Brandschutztür eingesetzt werden soll, muss auf jeden Fall selbstschließend sein. Außerdem muss sie die Vorgaben der Musterbauordnung erfüllen, damit sie als Feuerschutzabschluss gilt.

Feuerschutztüren müssen auch ausweisen, welchen Grad von Feuerschutz sie bieten. So wird hier unterschieden zwischen Türen mit einem Sicherheitsgrad von:

  • T90
  • T60
  • T30

Die Zahl hinter dem „T“ zeigt an, wie lang die Tür mindestens gegen die Angriffe des Feuers standhalten kann. Eine Tür mit einer T90 Kennzeichnung muss in der Lage sein, die Flammen für mindestens 90 Minuten einzudämmen. T60 steht für 60 Minuten und T30 dann für 30 Minuten.

Gut zu wissen

Zwischen Brandschutztüren und Rauchschutztüren gibt es einen entscheidenden Unterschied. Reine Brandschutztüren halten zwar ein Feuer für eine Weile zurück, lassen aber noch immer eine bedenkliche Menge Rauch entweichen. Brandschutztüren mit Rauchschutzfunktion nach DIN 18095 hingegen dürfen die Bezeichnung RS als Abkürzung für „Rauchschutzfunktion“ tragen und bieten ein noch höheres Maß an Sicherheit, da hier auch die Verbreitung von Rauch im Gebäude weitgehend unterbunden wird.

Wann kommen Brandschutztüren zum Einsatz?

Ähnlich wie Brandschutzfenster sollen Brandschutztüren für ein erhöhtes Maß an Sicherheit für die Menschen in einem Gebäude sorgen. Deshalb gibt es verschiedene Bereiche, in denen solche Feuerschutzabschlüsse verpflichtend gesetzt werden müssen. Diese sind etwa:

  • Lange Flure
  • Notausgänge
  • Fluchtwege zur Abschottung
  • Treppenhäuser
  • Trennwände, die feuerhemmend oder feuerbeständig sein sollen
  • Brandwände, die feuerhemmend oder feuerbeständig sein sollen

Ist ein Flur länger als 30 Meter, muss auch eine Rauchschutztür gesetzt werden. Für Veranstaltungsorte ist es wichtig, alle entsprechenden Feuerschutzmaßnahmen im Brandschutzkonzept niederzulegen. Basierend unter anderem auf diesem Konzept können Genehmigungen für Großveranstaltungen erteilt oder eben abgelehnt werden.

Gut geplante Brandschutztüren und entsprechende Brandschutzkonzepte sind aber nicht nur auf Großveranstaltungen ein wichtiger Punkt. Auch in großen Einkaufshäusern oder generell an Orten, die eine hohe Besucherfrequenz haben oder in Gebäuden, in denen vor allem junge Menschen, alte oder kranke Menschen womöglich noch mit einer Behinderung anzutreffen sind, sind solche Brandschutztüren sehr wichtig.

Nice to know

Auch wenn Brandschutztüren zumeist aus Metall bestehen, gibt es tatsächlich auch Modelle aus Holz, die sich besonders gut in alte Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder ähnliche Einrichtungen eingliedern lassen. Damit eine Brandschutztür aber auch als solche gilt, muss sie vom Deutschen Institut für Bautechnik als Brandschutztür zugelassen werden.

Zugelassene Brandschutztüren verfügen über ein amtliches Kennzeichnungsschild. Außerdem kann der Bescheid zur Feststellung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beim Hersteller in der Regel eingesehen werden.

Brandschutztüren für Privatpersonen

Bleibt die Frage, ob und – falls ja – wann der Einsatz einer solchen Brandschutztür in Privathaushalten sinnvoll oder vielleicht sogar verpflichtend sein kann. Tatsächlich gibt es einige Bereiche, die Sie auch als Privatperson durch eine Brandschutztür entsprechend schützen müssen. Da wäre beispielsweise die Garage. Wenn es von Ihrer Garage einen direkten Zugang zum Haus gibt, ist dieser durch eine Brandschutztür abzusichern.

Gerade Garagen können schnell Gefahrenquelle für einen Brand sein. Auch wenn die Annahme, dass beispielsweise E-Autos schneller brennen als Autos mit einem Verbrennermotor, sich inzwischen als falsch erwiesen hat – in vielen Garagen finden sich Stoffe und Dinge, die den Ausbruch eines Feuers zumindest begünstigen können. Daher ist hier ein zusätzlicher Schutz zwischen Wohnraum und Garage durchaus sinnvoll.

Neben der Garage müssen auch Hobbyräume oder Geschäftsräume bei Selbstständigen, die ihr Gewerbe in den eigenen vier Wänden ausüben, durch einen Feuerabschluss abgesichert werden.

Einbauvorschriften für Brandschutztüren

Hier stoßen wir auf ein Problem, das uns in der deutschen Rechtslandschaft tatsächlich mit gewisser Regelmäßigkeit begegnet. Die teilweise sehr unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Bundesländern. Denn es gibt kein bundesweit gültiges Brandschutzgesetz oder zumindest eine Brandschutzverordnung. Viel mehr hat jedes Bundesland seine Brandschutzregelungen in seiner eigenen Bauordnung hinterlegt.

Die Formulierungen in den einzelnen Bauordnungen der Länder sind dabei oft so schwammig, dass allein basierend auf diesen kaum entschieden werden kann, ob ein Gebäude nach dem Bau von einem Prüfer jetzt so abgenommen werden kann oder nicht.

§ 14 der Bauordnung NRW sei hier einmal beispielhaft genannt. Dort heißt es: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern oder instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Außerdem soll die Rettung von Menschen und Tieren sowie sinnvolle Löscharbeiten durch den Brandschutz begünstigt werden.

Damit es trotzdem klare Regeln gibt, an die man sich halten und auf die man sich im Ernstfall berufen kann, werden die entsprechenden Regelungen in Ausführungsanweisungen, Erlassen und örtlichen Satzungen weiter ausformuliert und ausdefiniert. Das bedeutet aber auch, dass die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz in Bayern komplett anders aussehen können als in Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern.

Fazit

Brandschutztüren sind ein wichtiger Faktor, wenn es um die Sicherheit der Menschen in einem Gebäude geht. Unabhängig davon, ob es sich um ein Kongresszentrum, eine Messehalle, ein Restaurant oder einen Privathaushalt handelt – in verschiedenen Situationen kann in all diesen Fällen ein Feuerschutzabschluss oder eben eine Brandschutztür Pflicht sein. Informieren Sie sich diesbezüglich am besten direkt bei dem für Sie zuständigen Bauamt.

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