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Welche Versicherung zahlt bei Einbruch?

Das ist zu beachten, wenn die Versicherung nach einem Einbruchdiebstahl den Schaden übernehmen soll. Foto: © Prostock-studio / stock adobe

Das ist zu beachten, wenn die Versicherung nach einem Einbruchdiebstahl den Schaden übernehmen soll. Foto: © Prostock-studio / stock adobe

Ob eigenes Haus oder Mietwohnung – ein Einbruch ist in der Regel für die Bewohner ein traumatisches Ereignis. Er bringt das Gefühl mit sich, in den eigenen Wänden nicht mehr sicher zu sein.

Dieses Gefühl hält bei den Betroffenen oft über Jahre an. Hinzu kommt bei Einbruchdiebstahl der Verlust der persönlichen Sachen. Zum Glück sind diese meist versichert – doch mit welcher Versicherung eigentlich? Unser Ratgeber klärt auf.

Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?

Kurz: die Hausratversicherung! In den Standardleistungen einer Hausratversicherung sind in der Regel folgende Risiken beziehungsweise Schadensformen vorgesehen: Brandschäden, Schäden durch Leitungswasser, Sturm- und Hagelschäden, Schäden durch Blitzschlag oder Explosionen sowie Schäden durch Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Raub.

Durch das (kostenpflichtige) Erweitern der Hausratversicherung mittels spezieller Zusatzklauseln lassen sich aber noch weitere Risiken mit in die Versicherung integrieren. Dies wirkt sich selbstverständlich auch auf die Beitragshöhe aus, die damit entsprechend steigt.

Wie verhält es sich mit Wertsachen?

Als Wertsachen bezeichnet die Versicherung grundsätzlich alle Dinge, deren Wert über die üblichen Haushaltsgegenstände im bundesdeutschen Durchschnitt hinausgeht. Das können zum Beispiel Bargeld, Schmuck, Aktien und andere Wertpapiere, Münzen, Briefmarken, Urkunden, Kunstgegenstände aller Art, Pelze, hochwertige HiFi-Geräte und ähnliches sein.

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Für diese Gegenstände ist im Standardschutz einer Hausratversicherung in der Regel eine bestimmte Entschädigungsgrenze vorgesehen. Oft liegt diese bei 20 Prozent der Versicherungssumme. Möchten Sie im Schadensfall einen höheren Wert für solche Gegenstände ersetzt bekommen, müssen Sie die Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöhen. Dass dies auch eine Erhöhung der Beiträge mit sich bringt, ist selbstverständlich.

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Zu beachten ist jedoch, dass für einige Wertgegenstände Entschädigungshöchstgrenzen existieren. Dabei handelt es sich um Grenzbeträge, die auch durch eine individuelle Erhöhung der Entschädigungssumme nicht überschritten werden dürfen. So wird z. B. im Haushalt befindliches Bargeld grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von etwa 1.000 Euro von der Versicherung ersetzt. Bei Wertpapieren, Sparbüchern etc. liegt die Entschädigungshöchstgrenze dagegen bei 2.500 Euro.

Diese Entschädigungshöchstgrenzen kann man jedoch bei vielen Versicherern umgehen, indem die Gegenstände in einem Tresor gelagert werden. Bei einigen Versicherern muss jedoch dieser Tresor bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden. Fragen Sie also im Zweifelsfall zunächst bei Ihrem Versicherer nach und lassen Sie sich die genauen Bedingungen erklären.

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Was ist nach einem Einbruch zu tun, damit die Versicherung zahlt?

Sie möchten doch sicher auch, dass Ihnen die Hausratversicherung im Schadensfall schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand hilft. Um dies zu erreichen, sollten Sie bestimmte Verhaltensregeln im Schadensfall beachten.

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Wichtig ist, bei einem eingetretenen Schaden die Versicherung so schnell wie möglich über diesen zu informieren. Die meisten Versicherer verfügen über eine telefonische Schaden-Hotline, über die Sie den Schaden melden können. Machen Sie sich keine Sorgen darüber, wenn Sie zunächst noch keine genaue Schadenhöhe und andere Faktoren abschätzen können. Wichtig ist zunächst, dass Sie den Schaden überhaupt gemeldet haben.

Bei bestimmten Schadensarten ist es darüber hinaus wichtig, nicht nur die Versicherung, sondern auch die Polizei zu informieren. Dies gilt insbesondere bei Einbrüchen und beim Raub von Haushaltsgegenständen. In diesem Fall unterliegen Sie einer sogenannten Meldepflicht, Sie müssen einen Schaden also sofort bei der nächsten Polizeidienststelle melden.

In diesem Zusammenhang besteht für den Versicherten auch eine sogenannte Schadenminderungs- beziehungsweise Schadenabwendungspflicht. Konkret heißt das, dass Sie alles dafür tun müssen, damit sich ein bereits eingetretener Schaden nicht vergrößert beziehungsweise dass weitere Schäden gar nicht erst entstehen können. Bei einem Einbruch z. B. müssen Sie dafür sorgen, dass keine weiteren Unbefugten Zutritt zum Wohnraum erlangen (etwa durch eine aufgebrochene und nicht mehr schließende Tür), damit sich der Schaden nicht noch vergrößert.

Weiterhin wird von Ihnen verlangt, dass Sie bis zur Klärung aller Schadensumstände (z. B. durch einen unabhängigen Gutachter) nach einem Schaden nichts am Zustand der Einrichtung verändern.

Zum Schluss noch ein wichtiger Punkt: Sie sind als Versicherter verpflichtet, bestmöglich an der Ermittlung der genauen Schadenshöhe beziehungsweise der Schadensaufklärung mitzuwirken. Das heißt unter anderem auch, dass Sie eine Liste mit allen beschädigten und gestohlenen Gegenständen anlegen müssen, in der Sie auch das Anschaffungsdatum sowie den ungefähren Wert dieses Gegenstandes angeben müssen.

Siehe auch  Sturm: der beste Versicherungsschutz für Haus, Hab & Gut

Wenn Sie vermeiden möchten, bezüglich des Wertes der Gegenstände Scherereien mit der Versicherung zu bekommen, empfiehlt es sich, schon beim Kauf neuer Gegenstände stets deren Quittung an einem sicheren Ort aufzubewahren.

Wie schütze ich mich vor einem Einbruch – Unsere Tipps

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor einem Einbruch zu schützen. Diese reichen von der Montage abschließbarer Fenstergriffe sowie Zusatzsicherungen am Eingangstüren über Alarmanlagen bis hin zu Überwachungskameras bzw. einer kompletten Videoüberwachung.

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Gerade Überwachungskameras werden in den ersten Jahren immer populärer – sie sind vergleichsweise günstig und schrecken viele Einbrecher ab. Hilfreiche Informationen zu Überwachungskameras erhalten Sie auf den Onlineportalen der Spezialisten für Überwachungstechnik.

Fazit

Erster Ansprechpartner bei einem Einbruch ist die Hausratversicherung. Sind gebäudefeste Teile beschädigt, so kann ggf. zusätzlich die Gebäudeversicherung in Anspruch genommen werden. Im Versicherungsfall müssen Sie sich jedoch an vorgegebene Regularien halten. Besser ist es allerdings, wenn es gar nicht erst zu einem Einbruch kommt. Hierfür gibt es moderne Sicherheitstechnik, die Einbrecher nachhaltig abschreckt.

Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).