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Die Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung ist beim Neubau praktisch immer sinnvoll. Foto SmitBruins via Twenty20

Eine Bauleistungsversicherung ist beim Neubau praktisch immer sinnvoll. Foto SmitBruins via Twenty20

Eine Bauleistungsversicherung ist beim Neubau praktisch immer sinnvoll. Foto SmitBruins via Twenty20

Beim Hausbau kann einiges schiefgehen. Durch starken Regen läuft der Keller mit Wasser voll, ein Sturm bringt die eben errichtete Dachkonstruktion zum Einsturz.

Die beteiligten Firmen übernehmen bei sogenannter „Höherer Gewalt“ keinerlei Haftung. Für den Bauherrn besonders ärgerlich, er zahlt doppelt – für die bereits erstellte sowie die neu zu errichtende Bauleistung.

In solchen Fällen springt die Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung genannt) ein. Sie greift auch bei Schäden durch Vandalismus oder Verzögerungen durch Berechnungsfehler. Selbst unvorhergesehene Schäden am Bau, welche die Kalkulation und Finanzierung gefährden, sind von ihr abgedeckt.

Vollkasko am Bau mit der Bauleistungsversicherung

Solange das Haus neu errichtet wird, bietet eine Bauleistungsversicherung Schutz gegen unvorhersehbare Ereignisse. Unter „Höhere Gewalt“ fallen z. B. Schäden durch Sturm, Hagel, ergiebigen Dauerregen, Überschwemmung, Überflutung und starken Frost. Die Versicherung zahlt bei Schäden an den lagernden Baustoffen, einzelnen Bauteilen und Bauleistungen – während Roh-, Ausbau- und Umbauphase.

Auch Schäden durch unfesten Baugrund, Material- und Konstruktionsschäden übernimmt die Versicherung. Dies gilt für fest eingebaute Teile ebenso wie für Beschädigungen oder gar Zerstörungen von Bauleistungen und Material durch Vandalismus oder Diebstahl.

Nicht alles ist versichert

Bei zusätzlichen Kosten am Bau, z. B. durch Pfusch, greift die Bauversicherung jedoch nicht. Auch Schäden an Einrichtungsgegenständen, die noch nicht eingebaut wurden (etwa Waschbecken oder Gartenanlagen), werden nicht ersetzt. Für gewöhnliche Witterungsschäden, etwa durch winterlichen Frost, kommt die Bauleistungs- bzw. Bauwesenversicherung ebenfalls nicht auf. Wird bei einem Sturm ein Baum entwurzelt, ist dies auch kein Schaden, der direkt am Haus entsteht. Will der Bauherr dieses Risiko mitversichern, muss er einen entsprechenden Aufschlag zahlen – sonst muss er für die Aufräumarbeiten selbst aufkommen.

Siehe auch  Rechtsschutzversicherung für Vermieter: Was sie bietet, wann sie lohnt

Beim Umbau oder der Renovierung eines älteren Hauses schützt die Bauversicherung nur die neu errichtete Substanz. Wird hingegen der alte Bestand in Mitleidenschaft gezogen, zahlt die Bauversicherung nicht.

Abschluss der Bauleistungsversicherung

Der  Versicherungsnehmer schließt die Bauleistungsversicherung in der Regel einmalig und für die gesamte Dauer der Bauzeit ab. Dabei wird der gesamte Beitrag im Voraus bezahlt. Weil neben dem Bauherrn auch Bauunternehmer beteiligt sind, ist es üblich, die Prämie anteilsmäßig aufzuteilen. Der Beitrag reduziert sich erheblich durch eine finanzielle Eigenbeteiligung des Bauherrn im Schadensfall.

Der Vertrag endet normalerweise, sobald das Gebäude bezugsfertig oder abgenommen ist – spätestens allerdings nach zwei Jahren. Eine längere Laufzeit muss gesondert vereinbart werden.

Jeder einzelne Bauunternehmer ist so lange versichert, wie seine Beteiligung am Bau dauert. Die Versicherungssumme umfasst den gesamten Wert der entsprechenden Bauleistung, inklusive aller Bauteile und Baustoffe.

Bauleistungsversicherung im Verbund mit anderen Versicherungen

Die Bauleistungsversicherung deckt keine Feuerschäden ab; deshalb beantragt man sie bei einem Neubau meist zusammen mit der Feuerrohbauversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung (Bauherrenhaftpflicht). Im Antrag der Bauversicherung wird die Bausumme zunächst ohne Eigenleistungen angegeben; letztere werden gesondert aufgeführt. Auch Baubeginn und geplante Fertigstellung werden in den Vertrag aufgenommen.

Darüber hinaus sind folgende Informationen für die Versicherung relevant:

  • Handelt es sich um einen Neubau oder wird ein bestehendes Gebäude saniert, um- oder ausgebaut?
  • Wird ein Einfamilienhaus oder ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus errichtet?
  • Steht der Neubau auf einer Pfahl- oder Wannengründung oder wird er im Grundwasser errichtet?
  • Soll eine Photovoltaikanlage mitversichert werden?
Siehe auch  Homeoffice – Gesetzliche Unfallversicherung mit Lücken

Für den Fall, dass letztere in die Versicherung eingeschlossen werden soll, braucht der Versicherer für die korrekte Beitragsberechnung sowohl den Wert der Photovoltaikanlage als auch deren Kapazität.

Wann sich eine Bauleistungsversicherung rechnet

Auch wenn im ersten Moment höhere Kosten entstehen – Insbesondere wenn die Baufinanzierung knapp kalkuliert wurde, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Das Risiko eines möglichen Schadens ist relativ groß, und seine Kosten könnten schlussendlich die gesamte Finanzierung gefährden.

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Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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