Checkliste Hausbau: die besten Tipps zu Eigenleistungen

Eigenleistungen Hausbau

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Banken und Sparkassen verlangen beim Hausbau meist 20 Prozent Eigenkapital oder mehr, wovon ein Teil durch Eigenleistungen ersetzt werden kann. Die eigenen handwerklichen Fähigkeiten sollten aber nicht überschätzt werden.
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Paradiesische Zustände für Häuslebauer. Seit Jahren sind die Hypothekenzinsen extrem niedrig. Viele Menschen mehr als noch vor einigen Jahren können sich jetzt ein eigenes Haus oder eine Wohnung leisten.

Mit die wichtigste Voraussetzung bei der Finanzierung eigener vier Wände: Die Bonität des Häuslebauers muss stimmen. Er sollte zudem mindestens 20 Prozent, besser noch einiges mehr an Eigenkapital mitbringen. Denn: Bei manchen Banken und Sparkassen gibt es die Bestkonditionen erst ab 40 Prozent Eigenkapital.

Die gute Nachricht: Die Geldhäuser akzeptieren handwerkliches Geschick als Eigenkapitalersatz. Die schlechte Nachricht: In der Regel setzen Kreditgeber den Wert der Eigenleistungen geringer an als die Bauherren selbst. Denn erfahrungsgemäß sind die meisten Häuslebauer doch nicht so geschickt, wie sie selbst glauben. Was möglich ist und was an Eigenleistungen akzeptiert wird, zeigt der Eigenleistungs-Check.

Tipp 1: Eigene Qualifikationen nachweisen

Einheitliche Kriterien bei der Bewertung von Eigenleistungen haben Banken nicht. Ohne Nachweis einer fachlichen Qualifikation akzeptieren sie handwerkliche Eigenleistungen in einer überschaubaren Höhe, normalerweise zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Zum Teil auch etwas mehr. Bei Nachweis der Qualifikation sind je nach Bank oder Sparkasse oft auch höhere Beträge möglich.

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Tipp 2: richtige Eigenleistungen beim Hausbau auswählen

Nicht alle Arbeiten eignen sich für Heimwerker als Eigenleistungen beim Hausbau, weil ihnen die bautechnischen Kenntnisse fehlen. Deshalb sollten nur geschickte Häuslebauer, die tatsächlich einiges und noch viel mehr können, selbst Hand anlegen. Am Sinnvollsten bei jenen Gewerken, die einen hohen Lohnanteil und wenig Materialkosten enthalten. Dazu zählen Maler- und Tapezierarbeiten und auch das Verlegen von Teppichböden oder Laminat.

Tipp 3: Von welchen Eigenleistungen Häuslebauer die Finger lassen sollten

Bauherren dürfen, so geschickt sie auch sein mögen, nicht alles. So müssen insbesondere bei technischen Gewerken wie Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen die Profis vom Handwerksbetrieb des Vertrauens ran. Daher gilt: Manche möglichen Eigenleistungen sind tabu.

Tipp 4: Eigenleistungen nur mit Organisationstalent und Durchhaltevermögen

So gut sich Eigenleistungen auch in punkto Eigenkapital machen: Für berufstätige Bauherren mit Familie sind und bleiben Eigenleistungen am Bau eine Herausforderung, die Organisationstalent verlangen. Erfahrungsgemäß geht den Meisten nach ein paar Monaten die Puste aus. Mögliche Folge: Der Bau kann nicht fortgesetzt werden, weil andere Gewerke von den noch nicht fertig gestellten Eigenleistungen abhängig sind. Und: Falls aus Zeitmangel, Phlegma oder – noch häufiger – wegen mangelnder Fertigkeiten auf dem Bau nur halbe Sachen gelingen, sind oft Nachbesserungen durch Profis nötig.

Das geht fast immer richtig ins Geld und frisst die erhofften Ersparnisse schnell wieder auf. Daher Eigenleistungen lieber etwas zurückhaltend kalkulieren. Heißt: Neben dem Job sind 20 Stunden wöchentlicher Einsatz auf der Baustelle als Eigenleistung regelmäßig das Maximum.

Tipp 5: Bei Eigenleistungen auch an den Bauvertrag denken

Die meisten Häuslebauer tun sich bei der Errichtung ihres Eigenheims mit einem Bauträger zusammen. Damit es mit diesem später keinen Stress gibt, sollten die Eigenleistungen im Bauvertrag klar geregelt werden. Dies gilt speziell für Art, Umfang und Wert der Eigenleistungen. Daher sollte der Vertrag einen Passus enthalten, der den Wert der Eigenleistungen bzw. die Ersparnis an Baukosten in Euros und Cents festlegt. Schwammige Klauseln sollten Häuslebauer nicht akzeptieren.

Tipp 6: Klare Teilung von Arbeit und Verantwortlichkeiten

Ebenfalls wichtig: Häuslebauer sollten Schnittstellen mit den Fremdleistungen der Auftragnehmer vertraglich genau definieren. Zusätzlich sollten die Parteien Teilabnahmen nach den Gewerken vereinbaren, so dass später Leistungen und auch etwaige Mängel eindeutig zuzuordnen sind. Ebenfalls empfehlenswert ist ein zeitlich und organisatorisch durchgeplanter Bauablauf, in den die Eigenleistungen von Beginn an perfekt integriert sind.

Tipp: Starttermin und Dauer für die Eigenleistungen sollten daher immer schriftlich festgelegt werden. Ansonsten riskieren Bauherren beispielsweise, dass eine vereinbarte Vertragsstrafe, zu zahlen bei Unpünktlichkeit der Baupartner, hinfällig wird.

Tipp 7: Bei Eigenleistungen auch an private Vorsorge denken

Wer beim Hausbau auf Eigenleistungen setzt, sollte die entsprechenden Risiken nicht vergessen. Private Vorsorge ist deshalb, falls sie nicht sowieso schon besteht, Pflicht.

Heißt: Abschluss zumindest einer privaten Unfallversicherung, die rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr gilt. Überdies sollten Bauherren über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Der Schutz kostet Beiträge, abhängig vom Leistungsumfang und dem individuellen Risiko des Versicherten. Die Kosten für den Schutz müssen Hausbauer von den Ersparnissen, die aus den Eigenleistungen resultieren, abziehen.

Tipp 8: Eigenleistungen mit Nachbarschaftshilfe

Wer mit jedem Euro rechnen muss und deshalb neben Eigenleistungen auch auf Nachbarschaftshilfe setzt, muss wissen, dass das gemeinsame Klopfen, Schrauben, Sägen und Drehen ebenfalls nicht ganz risikolos ist. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass Bauherren spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn ihre fleißigen Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (www.bgbau.de) anmelden.

Vorteil: Passiert ein gravierender Unfall, ist der Bauherr aus dem Schneider. Sämtliche Kosten – von der Behandlung anfangs bis hin zu möglichen Renten und Pflegegeldern – zahlt die Berufsgenossenschaft. Der Bauherr selbst und sein Ehegatte sind bei der Meldung der Bauhelfer vom Versicherungsschutz der BG Bau nicht automatisch erfasst, können sich dort allerdings freiwillig versichern. Oder sie betreiben private Vorsorge, etwa über den Abschluss einer Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Police.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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