Baustopp wegen Corona? Und nun?

Baustopp Corona

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Vielleicht dürfen bald auch Handwerker nicht mehr auf privaten Baustellen arbeiten. Was müssen Bauherren beachten, falls wegen Corona in ganz Deutschland der Baustopp angeordnet wird?

 

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Ist Covid-19 bereits auf den privaten Baustellen in Deutschland angekommen? Niemand weiß dies. Doch es gibt eine statistische Wahrscheinlichkeit dafür, das vereinzelt auch Bauhandwerker mit dem Coronavirus infiziert sind. Noch (Stand: 16. März 2020) darf auf Deutschlands Baustellen gearbeitet werden. Aber wie lange? Diese Frage kann niemand beantworten. So kann die Bundesregierung ihre Vorgaben, um die Verbreitung des Corona-Virus´ einzudämmen oder zu verlangsamen, von heute auf morgen verschärfen. Mag sein, der Baustopp auch auf privaten Baustellen droht schon bald.

Jeder Bauherr sollte seine Rechte kennen, falls auch auf seiner Baustelle ein Baustopp wegen Corona verhängt wird. Denn sobald die Handwerker nicht mehr arbeiten, kann dies für fast jeden Bauherrn fatale finanzielle Auswirkungen haben. Etwa weil die jetzige Wohnung zu einem fixen Zeitpunkt gekündigt wurde und der Bauherr für sich und seine Familie wegen einer Bauverzögerung eine alternative Unterkunft haben muss. Die Anmietung einer Wohnung auch nur für ein paar Monate kostet in der Regel mehrere tausend Euro.


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Wie ist die rechtliche Situation beim Baustopp wegen Corona?

Beim Corona-Virus, Fachbegriff Covid-19, handelt es sich um eine Pandemie. Bei einer solchen Pandemie dürfte es sich um sogenannte höhere Gewalt handeln. Hier greift – auch nach laienhaftem rechtlichen Verständnis – § 286 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dieser besagt sinngemäß, dass ein Unternehmer bei nachweislich höherer Gewalt nicht für den Verzug seiner Arbeiten haftet. Konkret bedeutet dies: Nach einem durch Covid-19 erzwungenen Baustopp auf einer privaten Baustelle hat der Bauherr mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich durch den Unternehmer wegen Verzögerungen beim Baufortschritt bzw. der Überschreitung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins.


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Auf der anderen Seite müssen Unternehmen ihre Auftraggeber, die Bauherren also, über den Grund des Baustopps informieren. Dies sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Ebenfalls in Schriftform nötig ist die Information des Bauherrn, sobald der Baustopp beendet ist. Eine solche Info muss zeitnah nach Bekanntwerden einer Aufhebung des Baustopps erfolgen. Genauso unverzüglich müssen Bauhandwerker nach Ende des Baustopps die Arbeit auf ihrer oder ihren privaten Baustelle(n) wieder aufnehmen.

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Wie sollten sich Bauherren bei einem Baustopp gegenüber dem Bauunternehmen verhalten?

Auch wenn es sich bei einer Pandemie wie dem Ausbruch des Coronavirus‘ bzw. Covid-19 um höhere Gewalt handelt, die ein Bauunternehmen nicht zu verantworten hat, gilt: Sie als Bauherr sollten Sie nicht tatenlos zuschauen, sondern die ganze Sache aktiv mitgestalten. Etwa dadurch, dass Sie in engem Kontakt mit dem Bauleiter bleiben, vor allem aber, indem Sie Ihre Rechte gegenüber einem Bauunternehmen kennen und diese auch wahrnehmen. Hier ein Überblick darüber, was Sie – zu Ihrer eigenen (Rechts-)Sicherheit – tun sollten bzw können:

  • Der Bauunternehmer muss Ihnen schriftlich die Anordnung einer Quarantäne bzw. eines Baustopps nachweisen. Falls er dies nicht freiwillig macht, fordern Sie ihn mit möglichst enger Fristsetzung dazu auf.
  • Dokumentieren Sie – gegebenenfalls auch im Rahmen Ihres eigenen Bautagebuchs – den zeitlichen Ablauf des Baustopps. Zu diesem Zweck notieren Sie den Starttag, die Dauer des Baustopps und das Ende des Baustopps. Mag sein, diese Dokumentation wird bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig.
  • Prüfen Sie im Kleingedruckten Ihres Bauvertrags die Regelungen bzw. Angaben zur vereinbarten Bauzeit. Denn: Falls sich der Bauunternehmer bereits zu Beginn des Baustopps in Verzug befindet, sollten Sie dies festhalten und beim Unternehmen schriftlich anmahnen.
  • Treffen Sie Vorkehrungen, um zusätzliche finanzielle Belastungen zu mildern oder zu verhindern. Dies bedeutet zum Beispiel: Beim Eintritt des Baustopps auf Ihrer Baustelle sollten Sie umgehend mit Ihrem jetzigen Vermieter sprechen. Mit dem Ziel, die Mietzeit um einige weitere Monate zu verlängern.
  • Pflegen Sie einen intensiven Kontakt mit Ihrem Bauunternehmen. Am besten schriftlich und nicht mündlich. Individuell vereinbart werden kann beispielsweise das Aussetzen der Bauraten. Überdies sollten Sie Ihren Bauunternehmer dazu verpflichten, dass er unverzüglich wichtige Informationen weitergibt. Schließlich ist auch eine Anpassung, heißt: Verlängerung der seinerzeit vertraglich vereinbarten Bauzeit, möglich.
  • Zumindest theoretisch haben Bauherren die Möglichkeit, bei einer länger als drei Monate dauernden Bauverzögerung, den Vertrag zu kündigen. Aber: Dies sollte nur nach enger Konsultation mit einem Anwalt passieren. Bedenken Sie bitte außerdem: Wer soll Ihr Eigenheim weiter- oder fertigbauen, sofern der amtlich verordnete Baustopp wegen Corona weiter besteht? So dürfte die Kündigung des Bauvertrags unter Abwägung aller Umstände beim Baustopp wegen Covid-19 keine realistische Option sein, Ihr Bauvorhaben voranzutreiben.

 

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Quelle u.a.: Manuela Reibold-Rolinger, Fachanwältin für Baurecht

 

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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