Garage entrümpeln – Tipps & Tricks

Eine entrümpelte und vorbildlich aufgeräumte Garage. Foto © Kirill Gorlov stock adobe

Eine entrümpelte und vorbildlich aufgeräumte Garage. Foto © Kirill Gorlov stock adobe

Eine entrümpelte und vorbildlich aufgeräumte Garage. Foto © Kirill Gorlov stock adobe

Waren Garagen früher dunkel, zumeist ohne Stromanschluss und Licht, mit einem mechanischen Garagentor und nacktem Betonfußboden versehen, sieht man heute oft ganz andere Bilder.

Manche Garage ist komplett gefliest, mit einem Waschbecken, Schränken, Regalen, Strom und Licht versehen. Das elektrische Garagentor, das sich auf Knopfdruck öffnen lässt, darf dabei natürlich auch nicht fehlen. Ob nun Fertiggarage, Smarte Garage oder Carport – für jede dieser Garagenart müssen dieselben Regeln beachtet werden.

Das Problem dabei: Mancher hat vergessen, dass eine Garage tatsächlich einem bestimmten Zweck gewidmet ist und eine Zweckentfremdung verboten ist. Für einen Mieter kann die fortlaufende Zweckentfremdung einer Garage als Lagerraum sogar zur Kündigung des Mietvertrages führen. Doch auch Hausbesitzer mit eigener Garage riskieren Ärger. In diesem Fall kann es ein saftiges Bußgeld setzen, wenn das städtische Ordnungsamt auf die Situation aufmerksam wird.

Zwar fahren die Mitarbeiter der Ordnungsämter nicht durch die Straßen und inspizieren die Inhalte einzelner Garagen. Doch wenn sich ein Nachbar beim Ordnungsamt beschweren würde, müssten die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes dieser Anzeige nachgehen. Um genau solche Situationen zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, zwischendurch einfach mal die Garage zu entrümpeln.

Was darf man in der Garage lagern?

Der ADAC hat im Dezember 2022 zu diesem Thema einen umfassenden Artikel veröffentlicht. Tatsächlich gibt es dazu in Deutschland recht klare und feste Regeln. Die folgenden Dinge dürfen auf jeden Fall in der Garage gelagert werden:

  • Dachgepäckträger
  • Dachboxen
  • Reifen und Felgen
  • Wagenheber
  • Betriebsstoffe in unerheblicher Menge. Dazu zählen:
    • Öl
    • Scheibenreiniger
    • Frostschutzmittel
  • Je nach Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes, kann auch das Lagern von Kraftstoffen in begrenztem Umfang erlaubt sein

Eine zweckentfremdete Nutzung hingegen ist eben nicht erlaubt. Das schließt unter anderem eine Nutzung als:

  • Büro
  • Gästezimmer
  • Partyraum
  • Abstellkammer
  • Werkstatt
  • Fitnessraum

ein. Hauptzweck einer Garage ist nach wie vor die „Lagerung“ eines Pkw. Wenn Sie auch ein oder mehrere (motorisierte oder nicht motorisierte) Zweiräder haben, können diese ebenfalls in der Garage abgestellt werden. Aber nur, wenn ausreichend Platz für die Zweiräder und ein Auto vorhanden ist.

Wenn das Auto keinen Platz mehr hat

Ist es einmal so weit, dass Ihr Auto keinen Platz mehr in der Garage findet, sollten Sie unbedingt tätig werden und sich ans Entrümpeln Ihrer Garage begeben. Das ist aus verschiedenen Gründen wichtig.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen

Sie haben eine Garage und haben bei Ihrer Kfz-Versicherung angegeben, dass Ihr Auto auch in der Garage parkt? Dann reduziert das Ihren Beitragssatz – teilweise nicht unerheblich. Klar ist aber auch, dass das Auto dann auch in der Garage stehen muss. Denn manche Versicherer kürzen die Leistungen beispielsweise im Fall eines Diebstahls Ihres Fahrzeugs, wenn dieses vor statt in der Garage stand.

Dass diese Vorgehensweise rechtmäßig ist, wurde zwischenzeitig gerichtlich bestätigt. Schließlich handelt es sich bei der Garagennutzung um ein vertraglich festgehaltenes Verhalten, dass Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge hat. Zwar dürfen die Leistungen auch in einem solchen Fall nicht komplett abgelehnt werden – aber eine Kürzung der Versicherungsleistung aufgrund der gestiegenen Diebstahlgefahr durch das Abstellen vor der Garage haben die Richter bejaht.

Aus mietrechtlichen Gründen

Wie erwähnt kann eine zweckfremde Nutzung der Garage ein Grund für eine Kündigung des Mietvertrages sein. Besonders hart trifft es Sie, wenn Wohnung und Garage in einem Mietvertrag abgehandelt werden. Denn dann werden Wohnung und Garage als Einheit vermietet. In diesem Fall kann Ihr Vermieter Ihnen – nach erfolgter Abmahnung ohne Reaktion Ihrerseits – den Mietvertrag für die Garage und die Wohnung kündigen.

Der Nachbarschaftsfrieden

Wenn Sie Ihr Auto nicht in der Garage abstellen können, brauchen Sie natürlich einen anderen Stellplatz. Wenn das Auto auf Ihrer Auffahrt vor der Garage stehen kann, wird das noch niemanden stören. Müssen Sie aber aufgrund Ihrer Zweckentfremdung der Werkstatt womöglich dauerhaft einen der oftmals eher raren Parkplätze an der Straße nutzen, kann das schnell zu Ärger führen.

Im schlimmsten Fall ärgert sich einer Ihrer Nachbarn so sehr über Ihr Verhalten, dass er – ohne vorher mit Ihnen zu sprechen – direkt eine Anzeige beim Ordnungsamt einreicht. Das wiederum würde zu einem Besuch der städtischen Mitarbeiter, einer Räumungsauflage für die Garage und einem Bußgeld führen.

Garage entrümpeln – Planung und Durchführung

Sie haben sich entschieden, Ihre Garage zu entrümpeln? Dann stellt sich die Frage, ob Sie die Entrümpelung selbst vornehmen möchten oder ob Sie eine Firma damit beauftragen wollen. Sie finden deutschlandweit eine große Zahl an Unternehmen, die Sie bei einer Entrümpelung unterstützen. Dabei ist die Beauftragung einer Firma für die professionelle Entrümpelung aus Berlin ebenso einfach wie die Hinzuziehung einer Fachfirma in anderen Teilen der Bundesrepublik.

Möchten Sie Ihre Garage selbst entrümpeln, sollten Sie als erstes einmal alles Nötige planen vornehmen. Nehmen Sie sich einen Tag Zeit und nicht nur einige Stunden ein. Wenn Sie einen Raum nur zur Hälfte entrümpelt haben, wird ein Wiedereinstieg an einem anderen Tag in der Regel besonders schwer.

Sorgen Sie dafür, dass ausreichend Müllbeutel und im Idealfall auch ein paar Tische zum Sortieren der Dinge aus Ihrer Garage vorhanden sind. Wenn Sie nach dem Entrümpeln einen Teil der Dinge wieder in Ihrer Garage unterbringen möchten, sollten Sie vorher genau überlegen, ob und wenn ja welche oder wie viele Regale, Schränke und Aufhängevorrichtungen Sie genau benötigen.

Sorgen Sie dafür, dass diese Dinge schon vor Beginn der Entrümpelung vorhanden sind – auch wenn die Schränke oder Regale womöglich erst in der dann leeren Garage aufgebaut werden sollen.

Tipps zum Entrümpeln

Wenn Sie eine Garage entrümpeln möchten, holen Sie zuerst alles aus der Garage heraus. Stellen Sie vorher vier Kisten oder Tische auf, mit deren Hilfe Sie die Dinge sortieren und klassifizieren können.

1.    Kategorie – behalten

Hier kommt alles rein oder hin, was Sie auf jeden Fall behalten möchten. Nach getaner Arbeit müssen Sie dann prüfen, ob diese Dinge in der Garage bleiben oder ob sie in einem anderen Raum gelagert werden sollen.

2.    Kategorie – wegschmeißen

Hier kommt alles hinein, was für Sie keinen Wert mehr hat, was Sie aber auch weder verschenken noch verkaufen möchten.

3.    Kategorie – verschenken oder verkaufen

Hier legen Sie alles ab, was Sie nicht mehr gebrauchen können, wovon Sie aber sicher sind, dass jemand anderes noch Spaß daran hätte.

4.    Kategorie – weiß ich nicht

Hier landen die Dinge, bei denen Sie sich nicht sofort festlegen können. Diese Kiste stellen Sie anschließend in eine Ecke und holen sie nach sechs Monaten wieder hervor. Alles, was keine Saisonartikel sind und was Sie in den vergangenen sechs Monaten nicht gebraucht haben, kann dann entsorgt werden. Liegen viele Saisonartikel in der Kiste, verlängern Sie den Zeitraum auf zwölf Monate – dann haben Sie jede Saison einmal abgedeckt.

Dann räumen Sie alles aus Ihrer Garage heraus und verteilen es auf die vier Tische oder Kisten. Sie werden sehen, dass am Ende zumeist nur noch sehr wenig übrigbleibt, was dann wirklich wieder in der Garage landet.

Fazit

Sie können ein Garagentor anmalen oder eine Dachterrasse auf Ihrer Garage bauen. Aber im Inneren Ihrer Garage müssen Sie sich an gewisse Regeln halten, was die konkrete Nutzung der Garage angeht. Wenn Sie diese Regeln in den letzten Jahren aus den Augen verloren haben, sollen Sie unbedingt Ihre Garage entrümpeln und künftig wieder eine zweckentsprechende Nutzung sicherstellen. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen in unterschiedlichen Rechtsgebieten.

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