Haus geerbt – Und was geschieht mit der Bebauung

Beim Abreißen einer Garage sind viele unterschiedliche Dinge zu beachten. Foto ©Klaus Eppele stock adobe

Beim Abreißen einer Garage sind viele unterschiedliche Dinge zu beachten. Foto ©Klaus Eppele stock adobe

Beim Abreißen einer Garage sind viele unterschiedliche Dinge zu beachten. Foto ©Klaus Eppele stock adobe

Die Freude mancher Erben währt nicht lange, denn Haus, Garagen und Gartenhäuser sind schon arg baufällig. Jetzt muss ein Plan her, wie man als Erbe das beste daraus macht.

Wer ein Haus etwa von seinen Eltern geerbt hat ist oft hin- und hergerissen. Hier die emotionale Bindung mit unvergesslichen Erinnerungen an die eigene Kindheit und Jugend. Dort die Erkenntnis, dass das Haus selbst, aber auch Scheune, Gartenhäuser und Garagen schon ziemlich marode sind. Modernisieren oder gar sanieren wäre viel zu teuer und lohnt deshalb nicht mehr. Der Abriss alter Gemäuer wäre die wirtschaftlich einzig sinnvolle Lösung. Wir beschreiben, was dies beispielhaft für den Abriss der Garage bedeutet.

Alt und baufällig – ein Blick auf den Zustand der eigenen Garage bringt oft Ernüchterung. Sind Mängel bekannt, stehen Eigentümer vor der Frage, ob sie die Garage sanieren oder abreißen. Dies ist oft eine Kostenfrage. Wie hoch die Preise für den Abriss ausfallen, hängt neben anderen Faktoren davon ab, ob die Eigentümer die Garage selbst abreißen oder ein Abbruchunternehmen. damit beauftragen.

 Welche Gründe erfordern einen Garagenabriss?

Für einen Abriss der Garage sprechen unterschiedliche Gründe:

  • Es besteht Einsturzgefahr aufgrund von Schäden an Decke und Fundament, die zur Instabilität der Garage führen.
  • Die Garage hat keinen Nutzen mehr für den Eigentümer und soll einer gewünschten Freifläche weichen.
  • Ein größerer Neubau der Garage ist vorgesehen.

Gelingt es Eigentümern nicht, die Kosten für notwendige Sanierungen oder Renovierungen aufzubringen, spricht dies für einen Abriss der Garage. In jedem Fall ist das die bessere Lösung, wenn die Sanierungskosten höher liegen als die eines Neubaus. Aber: Was Grundstückseigentümer dazu bewegt, eine Garage abzureißen, spielt für die daraus resultierenden Kosten keine Rolle.

Was kostet es, eine Garage abzureißen?

Bevor Eigentümer ihre Garage abreißen, sollten sich diese einen Überblick über die Gesamtkosten verschaffen. Dabei helfen Antworten auf die folgenden Fragen weiter:

  • Erfolgt der Abriss durch den Eigentümer selbst oder durch ein Abrissunternehmen?
  • Wo steht die Garage?
  • Wie groß ist das abzureißende Gebäude und wie viel Bauschutt entsteht dadurch?
  • Welche technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen sind zu treffen?

Mit höheren Kosten durch zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen rechnen die Eigentümer, wenn in der Garage Asbest verbaut wurde. Dieser gesundheitsgefährdende Schadstoff erfordert strenge Arbeitsschutzbedingungen beim Abriss des Gebäudes.

Garage abreißen – Kosten beim Fachmann

Die Größe und die Lage der Garage nehmen Einfluss auf die Kosten, wenn ein Abbruchunternehmen die Abriss- und Abbrucharbeiten vornimmt. Die Preisspanne liegt zwischen 15 und 40 Euro je Kubikmeter Bauschutt. Einen Überblick darüber, was marktüblich ist, verschaffen sich Garageneigentümer, indem sie die Preise und Leistungen mehrerer Abrissunternehmen vergleichen.

Zudem nimmt die Bauschutt- und Baumischabfallentsorgung auf die Kosten Einfluss. Sind Mörtel und Steine zu entsorgen, kostet dieses 30 bis 50 Euro pro Kubikmeter. Um Abfälle aus anderen Materialien fachgerecht zu beseitigen, sollten die Eigentümer des mit der Garage bebauten Grundstücks bis zu 70 Euro je Kubikmeter einplanen.

Arbeits- und Entsorgungskosten stellen viele Abrissunternehmen ihren Kunden als Gesamtpreis in Rechnung. Auf Wunsch kümmern sich die fachkundigen Mitarbeiter zusätzlich um organisatorische Punkte. Sie verständigen das zuständige Bauamt über den geplanten Abriss und holen – falls erforderlich – die Abrissgenehmigung ein. Dieser Service erhöht die Gesamtkosten, die das Abbruchunternehmen in Rechnung stellt.

Garage selbst abreißen – günstiger als beim Abrissunternehmen?

Mit ausreichend Zeit und Geschick besteht für Grundstückseigentümer die Möglichkeit, die Garage selbst abzureißen. Das setzt voraus, dass es sich um ein asbestfreies Gebäude handelt. Sind solche Schadstoffe verbaut, geraten sie durch den Garagenabriss ins Freie und können gesundheitliche Schäden verursachen. Deshalb gehören diese Abbrucharbeiten in die Hände eines professionellen Abbruchunternehmens.

Privatpersonen, die selbst ihre Garage abreißen, sparen sich das Geld für die Arbeitsleistung eines Abrissunternehmens. Dennoch stehen diese in der Pflicht, den anfallenden Bauschutt sowie Baumischabfälle fachgerecht zu entsorgen. Dazu empfiehlt es sich, von einem städtischen Entsorgungsunternehmen zwei Container zu mieten. Die Kosten dafür sind bundesweit verschieden.

Bauschutt zu entsorgen, kostet im Gegensatz zu Baumischstoffen weniger Geld. Daher ergibt es Sinn, die abgetragenen Materialien nach dem Abreißen der Garage gut zu trennen und diese gesondert in Containern unterzubringen.

Zusatzkosten beim Selbstabriss einer Garage entstehen durch sicherheitsrelevante Maßnahmen. Helfer, die auf der Baustelle anpacken, brauchen aufgrund des Arbeitsschutzes Sicherheitskleidung. Diese besteht aus:

  • Handschuhen
  • Helm
  • Schutzbrille
  • Sicherheitsschuhen
  • Atemschutzmaske aufgrund hoher Staubentwicklung

Oft erfordert der Abriss einer Garage eine Komplett- oder Teil-Straßensperrung. Den erforderlichen Antrag stellen Privatpersonen bei ihrer Gemeinde. Die Kosten dafür belaufen sich auf bis zu 90 Euro. Die eigentliche Sperrung kann bis zu 200 Euro kosten.

Wird für den Garagenabriss eine Genehmigung gebraucht?

Bevor es an den Abriss einer Garage geht, informieren die Grundstückseigentümer das zuständige Bauamt über ihr Vorhaben. Geschieht das nicht, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese zieht Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich.

Meist benötigen private Abrisse keine Genehmigung. Garagen gelten in vielen Bundesländern als verfahrensfreie Bauvorhaben. Bei Bau und Abbruch bedürfen diese keiner Prüfung – vorausgesetzt sie fallen kleiner als 300 Quadratmeter aus.

Allerdings unterscheidet sich die Landesbauordnung in den Bundesländern. Um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, prüfen Grundstückseigentümer vor dem Beginn der Arbeiten, ob sie eine Abrissgenehmigung benötigen. Deren Kosten belaufen sich im Einzelfall auf bis zu 1.500 Euro. Diese behält nach ihrer Erteilung bis zu drei Jahre ihre Gültigkeit.

Fazit: Der Garagenabriss erfordert eine gute Planung

Entscheiden sich Grundstückseigentümer für einen Garagenabriss, übernehmen sie die Arbeiten selbst oder wenden sich an ein Abrissunternehmen. Ersteres erfordert eine gute Organisation, um eventuell notwendige Genehmigungen einzuholen und Straßensperrungen zu veranlassen.

Obgleich der Selbstabriss größtenteils günstiger ist als der Garagenabriss durch Fachleute, schrecken Organisations- und Arbeitsaufwand viele Privatpersonen ab. Wenden diese sich an ein Abrissunternehmen, profitieren sie von einem Rundum-Service, der jedoch seinen Preis hat. Bei der Wahl zwischen Eigeninitiative und Abrissexperte spielen vornehmlich die vorhandenen Ressourcen – Budget, Zeit, handwerkliches Geschick – eine Rolle.

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