Grundsätzlich schuldet ein Mieter den Mietzins bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Findet der Vermieter allerdings rasch einen Nachmieter und überlässt diesem bereits während der Kündigungsfrist des Vorgängers die Wohnung, braucht dieser auch nur bis dahin Miete zu zahlen.
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Urteil
- Amtsgerichts Neuruppin (42 C 273/08)
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