Mieterschutz: Insolvenzfestes Kautions-Konto ein Muss

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 98/10 die Anforderungen an Vermieter, wie mit der Mieterkaution umzugehen ist, erhöht. Danach müssen sie die Kaution auf einem insolvenzfesten Kautions-Konto anlegen.

So soll sichergestellt sein, dass der Mieter im Fall einer Vermieterpleite nach seinem Auszug vom Insolvenzverwalter die Auszahlung der Kaution verlangen kann. Vorausgesetzt, gegen ihn bestehen vonseiten des Eigentümers keine Forderungen mehr. Nach dieser BGH-Entscheidung muss der Vermieter bereits vor Erhalt der Kaution seinem Vertragspartner ein insolvenzfestes Konto benennen.

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