Schönheitsreparaturen: Keine Vorschriften bei Wandfarbe

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Bei kaum etwas sind die Geschmäcker so unterschiedlich wie bei Farben. Sei es bei der Kleiderwahl, beim Auto oder eben in den eigenen vier Wänden.

Geht es um die Wandfarbe in einer Mietwohnung, darf der Vermieter nach einer höchstrichterlichen Entscheidung dem Mieter jedenfalls keine Vorschriften machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen, die den Mieter zum „Weißen“ der Decken und Oberwände verpflichtet, unzulässig ist, da sie ihn unangemessen benachteiligt (Az.: VIII ZR 344/08).

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