5 praktische Tipps zur Wohnungsauflösung im Todesfall

Die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall bringt meist sehr viel Arbeit mit sich. Foto ©DoraZett stock adobe

Die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall bringt meist sehr viel Arbeit mit sich. Foto ©DoraZett stock adobe

Die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall bringt meist sehr viel Arbeit mit sich. Foto ©DoraZett stock adobe

Ein Todesfall in der eigenen Familie ist ein trauriges Ereignis. Und kommt doch relativ häufig vor. Schließlich sterben pro Jahr in Deutschland rund 1 Million Menschen (Quelle: statista.com).

Gerade, wenn es sich um enge Verwandte gehandelt hat, sind Schmerz und Trauer oftmals groß. Viele Betroffene fühlen sich wie gelähmt. Zugleich gibt es plötzlich viel Wichtiges zu erledigen. Gut, wenn sich Betroffene im Fall einer Wohnungsauflösung im Todesfall anhand praktischer Tipps über die weitere Vorgehensweise informieren oder auf die professionellen Dienste eines Entrümpelungsservice zurückgreifen können.

Was ist eine Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung im Todesfall?

Der oder die Verstorbene lässt in der Regel eine Wohnung mit dem kompletten Hausstand und Möbeln zurück. Angehörige müssen entscheiden, was mit den Gegenständen passieren soll. Sie können Teile des Hausrats selbst übernehmen, die Gegenstände verkaufen oder verschenken bzw. spenden oder sie entsorgen.

Der Haushalt ist Teil des Nachlasses, den die Angehörigen nach dem Versterben des Wohnungsinhabers bzw. der Wohnungsinhaberin erben. Sie entscheiden, ob eine Wohnungsauflösung im Todesfall vorgenommen werden soll.

Wie lässt sich eine Wohnungsauflösung im Todesfall abwickeln?

Um die Wohnungsauflösung im Todesfall abzuwickeln, können die Erben in das Mietverhältnis des Verstorbenen eintreten und das Objekt übernehmen. Hierzu ist lediglich eine Eintragung als Hauptmieter im Mietvertrag nötig. Eine Wohnungsauflösung kann jedoch auch abgewickelt werden, wenn die Angehörigen das Objekt selbst beziehen und neu herrichten möchten.

Sollten Sie eine Kündigung des Mietvertrags bevorzugen, können Sie das Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall in der Familie gem.§ 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)nutzen. Dadurch können Sie den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Tod des verstorbenen Mieters auflösen. Eine Haushaltsauflösung sollte anschließend innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.

Dauer und Kosten einer Wohnungsauflösung

Dauer und Kosten einer Wohnungsauflösung im Todesfall sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei wirkt sich die Dauer bzw. der Aufwand der Wohnungsauflösung auf die Kosten aus.

Je mehr Manpower benötigt wird, und je größer das Volumen des Hausrats ist, das entsorgt werden soll, desto höher sind die Kosten.

Wird ein besonders großer Abfallcontainer benötigt, verursacht das zusätzliche Kosten. Kosten entstehen möglicherweise auch für die Entsorgung spezieller Müllarten wie z.B. Bau- oder Gartenabfälle sowie Gefahrstoffe. Beeinflusst werden die Entsorgungskosten auch durch die Lage der Wohnung im jeweiligen Objekt und ob Parkmöglichkeiten vor dem Haus existieren bzw. wie einfach und unkompliziert eine Anfahrt möglich ist. Je nachdem, wie viele Helferinnen und Helfer zur Verfügung stehen, lässt sich eine vollständige Wohnungsauflösung nach einem Todesfall innerhalb von 1 bis 4 Wochen durchführen.

Haben Sie Bedarf an einer besonders schnellen Wohnungsauflösung, sollten Sie ein professionelles Entrümpelungsunternehmen um Unterstützung bitten.Durch den Einsatz geschulter Helferinnen und Helfer und zweckmäßiges, erprobtes Equipmentrealisieren diese Fachfirmen Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und sogar die Reinigung von Messi-Wohnungen besonders schnell und gründlich.

Variantenzur Haushaltsauflösung

Wer sich aufgrund eines Todesfalls in der Familie um die Auflösung und Entrümpelung eines Objekts zu kümmern hat, kann sich in der Regel zwischen zwei Vorgehensweisen entscheiden:

  • Eigenständige Durchführung der Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
  • Beauftragung einer professionellen Firma für Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall

Selbstverständlich können Sie auch versuchen, das komplette Objekt mitsamt den dort befindlichen Möbelstücken und anderen Gegenständen zu verkaufen, was sich in der Regel jedoch als schwierig erweist. Käuferinnen und Käufer bevorzugen saubere und ordentliche Objekte.

Weitere Tipps zum Thema Auflösung der Wohnung im Todesfall

  • Entrümpelung von der Steuer absetzen: In bestimmten Fällen ist dies möglich, zum Beispiel wenn das Erbe niedriger ist als die Kosten, die durch eine Entrümpelung entstehen. Dann könnte das zuständige Finanzamt sowohl die Kosten für die Beerdigung als auch die Kosten für die Entrümpelung als außergewöhnliche Belastung akzeptieren. Eventuell können die Entrümpelungskosten auch als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Am besten, Sie fragen bei Ihrem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt direkt nach, um eine (verbindliche) Auskunft zu erhalten.
  • Angebote vergleichen: Lassen Sie sich vorab mindestens drei Angebote unterschiedlicher Entrümpelungsfirmen erstellen, bevor Sie sich für den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Achten Sie dabei auch auf Ihr Bauchgefühl. Eine zuverlässige und seriöse Entrümpelungsfirma berechnet angemessene Preise (und bezahlt faire Löhne), reagiert zeitnah auf Anrufe oder E-Mails und bietet ein kostenfreies Angebot mit Vor-Ort-Besichtigung in Ihrem Objekt.
  • Hausrat nach Wertsachen durchsuchen: Bewahren Sie nicht nur persönliche Gegenstände des Verstorbenen mit emotionalem Wert auf, sondern durchsuchen Sie die Möbel und die gesamte Einrichtung nach wertvollen Dingen wie Kunst, Schmuck und Porzellan. Sollten Sie Wertsachen entdecken, können Sie diese über Online-Kleinanzeigen-Portale oder bei Antiquitätenhändlern gewinnbringend veräußern.

Sie sind auf der Suche nach Tipps, weil Sie eine Messiwohnung entrümpeln möchten? Sollte das Objekt in besonderem Maße verschmutzt und mit Gegenständen voll gestellt sein, sollten Sie den Einsatz professioneller Messie-Wohnungsreiniger in Betracht ziehen. Diese Fachkräfte kümmern sich auch um eine etwaige Ungezieferbekämpfung, Geruchsneutralisation und Desinfektion des betroffenen Objekts.

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