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Wohnraum mit anderen teilen – Wohngemeinschaft als Mietkonzept

Wohnraum Wohngemeinschaft

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Ob Studenten, Auszubildende oder Senioren, die Wohngemeinschaft (kurz WG) erfreut sich über alle Altersgrenzen hinweg immer größerer Beliebtheit. Wer Wohnraum mit anderen teilen möchte, muss einiges Grundlegende beachten. Wir von wohnen und bauen haben das Wichtigste zusammengetragen.
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Man ist gut beraten, sich mit dem Vermieter abzustimmen und vor allem die passenden Mitbewohner zu finden. Unabhängig davon, ob es sich um eine neu zu gründende WG handelt oder ob einfach nur die Mitglieder der WG wechseln, ist es wichtig, dass jeder Bewohner seine Rechte und Pflichten kennt.

Jeder mit jedem? – Welche Arten von Wohngemeinschaften gibt es?

Wohngemeinschaften gibt es in jeder nur denkbaren Konstellation – unabhängig vom Alter oder von der sozialen Situation. Ein Blick auf entsprechende Websites für die Suche nach Wohngemeinschaften zeigt, dass es nichts gibt, was es nicht gibt. Vor allem die folgenden WGs sind beliebt:

  • Studenten-Wohngemeinschaften
  • Wohngemeinschaften für Senioren
  • Business-Wohngemeinschaften
  • WGs für Alleinerziehende
  • Frauen-Wohngemeinschaften
  • Misch-WGs

Jede dieser Varianten zeichnet sich dadurch aus, dass sich Personen zusammenfinden, die in irgendeiner Form dieselben Ziele und Wünsche haben bzw. in der gleichen Situation sind. Für jede Wohngemeinschaft aber gilt, dass es Vor- und auch Nachteile bei dieser Art des Zusammenlebens gibt.

Vor- und Nachteile einer Wohngemeinschaft

Zugegeben, nicht jeder kann in einer Wohngemeinschaft leben. Dieses Konzept bietet viele Vor- aber auch Nachteile. Vorteile einer WG sind:

  • die geringeren Mietkosten (einschließlich der Mietnebenkosten)
  • weniger finanzieller Aufwand für Mobiliar (Gemeinschaftsräume sind meist schon eingerichtet, WG-Zimmer sind oft möbliert)
  • die geteilte Verantwortung (z. B. für Reinigung oder Einkauf)
  • das Vorhandensein von Ansprech- oder Lernpartnern (während des Studiums)
  • die Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitgestaltung
  • eine bessere soziale Einbindung durch den Kontakt zu den Mitbewohnern
Siehe auch  Coronavirus im Mehrfamilienhaus – was Mieter und Vermieter beachten sollten

Diesen Vorteilen stehen aber auch einige Nachteile gegenüber, die man bedenken sollte, bevor man sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheidet. Häufig werden die folgenden Nachteile genannt:

  • das WG-Casting (die oft anstrengende Suche nach passenden Mitbewohnern)
  • reduzierte Privatsphäre durch Mitbewohner (kein eigenes Bad, keine private Küche)
  • weniger Freiheiten durch WG-Regeln (Abwasch-, Putz- oder Einkaufsdienst)
  • die Bedürfnisse der Mitbewohner müssen berücksichtigt werden (z. B. Lernzeiten)
  • vermehrte Spannungen durch unterschiedliche Vorstellungen, sobald zum Beispiel der Mülleimer nicht entsorgt wird
  • höhere Lärmbelastung (z. B. wenn in der WG Partys stattfinden)

Das Hauptargument, mit dem der Einzug in eine WG begründet wird, ist der geringere finanzielle Aufwand. Dies gilt vor allem für Studenten, die ihr Studium in großen Metropolen wie München, Berlin, Hamburg oder Frankfurt absolvieren möchten. Besonders dort ist Wohnraum nicht nur sehr knapp, sondern auch extrem kostspielig. Aus diesem Grund suchen viele Studenten keine komplette Wohnung, sondern ein deutlich günstigeres WG-Zimmer.

Wohngemeinschaft für Senioren – Vorteile des Zusammenlebens unter einem Dach

Mit fortschreitendem Alter taucht immer häufiger die Frage auf, wie es weitergeht, wenn man beispielsweise die Miete für die eigene Wohnung nicht mehr zahlen kann. Oder sobald man verstärkt auf Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags angewiesen ist. Viele Senioren wollen aber oft einfach nicht alleine leben. Wichtig, wie bei allen anderen Wohngemeinschaften auch: prüfe, wer sich länger binden möchte. Auch Senioren sollten im Rahmen eines WG-Cast sorgfältig die Wohnpartnerinnen und Wohnpartner auswählen.

Eine Senioren-Wohngemeinschaft kann hier eine gute Lösung sein, denn sie bietet den Mitbewohnern viele Vorteile:

  • man kann sich die Miete teilen und so die finanzielle Belastung reduzieren
  • es gibt Ansprechpartner, mit denen man die Freizeit gestalten kann
  • in Notfällen können die Mitbewohner einen Arzt anfordern
  • die im Haushalt anfallenden Aufgaben können auf mehrere Schultern verteilt werden
  • man behält seine volle Selbstständigkeit und muss nicht in ein Altenheim ziehen
  • auch bei Pflegebedürftigkeit kann man in der Wohngemeinschaft bleiben
Siehe auch  Hausmeister- und Gebäudeservice – Welche Aufgaben übernimmt dieser?

Wohngemeinschaften von Senioren sind in der Regel mit mehr Komfort verbunden als etwa Studenten-WGs. Nicht selten stellt einer der Senioren ein ganzes Haus zur Verfügung, in dem dann die Mitbewohner jeweils eine eigene Wohnung beziehen. Für das eigentliche Leben der Wohngemeinschaft gibt es dann meistens eigene, gemeinschaftlich genutzte Räume und vielleicht einen Garten.


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Praxis-Tipp: Bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für eine Senioren-WG ist unbedingt darauf zu achten, dass das Haus bzw. die Wohnung barrierefrei sind. Zudem sollte es in der unmittelbaren Umgebung Grünanlagen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und auch Kulturangebote geben. Wer als Senior auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist, kann sich an das Sozialamt, die Wohngeldstelle oder das Grundsicherungsamt wenden. Muss eine Wohnung umgebaut werden, gewährt zudem die Pflegekasse einen Zuschuss von maximal 2.500 Euro.

Ohne ihn geht gar nichts – Wohngemeinschaften benötigen die Zustimmung des Vermieters

Bei einer Wohngemeinschaft spielt die Art des Mietvertrags eine nicht unwesentliche Rolle. Es kann einen Hauptmieter geben, der dann Untermietverträge erstellt. Die andere Variante besteht darin, dass alle Mitbewohner der WG den Mietvertrag als gleichberechtigte Mieter unterzeichnen. Im Falle von Untermietverträgen muss der Hauptmieter seinen Vermieter um Zustimmung bitten. Aber auch, wenn der Mietvertrag dahingehend zu verändert werden soll, dass in diesen die WG-Mitbewohner als gleichberechtigte Mieter aufgenommen werden sollen, ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Bevor dies ins Auge gefasst wird, sollte der Mieter seinen Vermieter zunächst um dessen Erlaubnis zur Untervermietung bitten – etwa aus finanziellen Gründen (wenn er z. B. die Miete für die Wohnung nicht mehr alleine aufbringen kann). Stimmt der Vermieter dem nicht zu, wäre der nächste Schritt, die Zustimmung gerichtlich einzuklagen. Solche Klagen sind zwar sehr häufig erfolgreich, es ist aber zu bedenken, dass das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter vermutlich nachhaltig geschädigt wird.

Siehe auch  Immobilienmakler beauftragen – Was ist zu beachten?

Bei einer Wohngemeinschaft handelt es sich um ein sogenanntes gegenseitiges Recht auf Zustimmung. Der Mieter muss den Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung bitten, und der Vermieter muss einer solchen Untervermietung zum Zwecke einer WG zustimmen. Der Mieter muss zwar mit der Untervermietung warten, bis die Klage erfolgreich ist oder der Vermieter zustimmt. Der mögliche Mietausfall lässt sich aber wiederum als Schadenersatzforderung geltend machen.

Wo sucht man am erfolgreichsten nach einer Wohngemeinschaft?

Wer nach einer Wohngemeinschaft sucht, der schaut am besten ins Internet. Dort hat sich ein ganz eigener Markt entwickelt, und es existieren spezielle Websites für die Suche nach Wohngemeinschaften. Zu den bekanntesten Portalen zählen hier:

  • wg-suche.de
  • studenten-wg.de
  • wg-gesucht.de
  • wg-cast.de
  • seniorenwg-gold.de
  • wohnungsboerse.net
  • immobilienscout24.de
  • immowelt.de

Auf diesen Websites werden freie Zimmer in Wohngemeinschaften angeboten. Falls man Glück hat, übersteht man das WG-Casting und bekommt das Zimmer in der WG.

 

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Der Autor Hajo Simons

Verfasst von Hajo Simons

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater.
Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).

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