Abwasser: Anschluss darf nicht verweigert werden

Ein Hausbesitzer kann den Anschluss an das Abwasser nicht verweigern, falls die Gemeinde dies verlangt.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz unter dem Aktenzeichen 1 K 979/10.KO hervor. Geklagt hatte eine Hausbesitzerin, die am Ortsrand wohnte und das Abwasser weiterhin in einer Sickergrube sammeln wollte. Die Anschlusskosten in Höhe von mehr als 11.000 Euro seien unzumutbar, so ihre Begründung für die Verweigerung. Die Richter stellten sich auf die Seite der Kommune: Die dürfe den Anschluss verlangen und entscheiden, welche Technik hierfür zum Einsatz komme. Der Hauseigentümer müsse sich dementsprechend fügen.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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