Nebenkostenabrechnung: So wird die Grundsteuer verteilt

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Nebenkostenabrechnung: So wird die Grundsteuer verteilt

Nebenkostenabrechnung: So wird die Grundsteuer verteilt

Für mehr Übersichtlichkeit in puncto Nebenkostenabrechnung sorgt der Bundesgerichtshof (BGH) mit zahlreichen Urteilen. Manches mal entscheidet er der Übersichtlichkeit halber für Mieter und Vermieter auch über Banalitäten.

So geschehen unter dem Aktenzeichen VIII ZR 45/10. Hier ging es um die Verteilung der Grundsteuer auf die Mieter. Die Vorinstanz, das Landgericht (LG) Duisburg, hatte die Abrechnung mangels Erklärung in diesem Punkt für formell unwirksam erklärt, obwohl dem Mieter alle Informationen vorlagen. Statt in der Abrechnung waren sie in einem anderen Schreiben enthalten. Nach Meinung des BGH reicht dies völlig aus. Eine Erläuterung zum strittigen Nebenkosten-Posten im Mietvertrag, in einer vorangegangenen Abrechnung oder auf Nachfrage genügt, solange der Mieter die Information vor Ende der Abrechnungsfrist erhält.

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