Umzugskosten – Was kostet ein Umzug?

Bei den Umzugskosten ist Einiges zu beachten, auch wenn man kein Umzugsunternehmen beauftragt.

Bei den Umzugskosten ist Einiges zu beachten, auch wenn man kein Umzugsunternehmen beauftragt.

Bei den Umzugskosten ist Einiges zu beachten, auch wenn man kein Umzugsunternehmen beauftragt.

Manchmal ist aus beruflichen Gründen ein Ortswechsel nötig. Mit welchen Umzugskosten ist dabei eigentlich zu rechnen?

Ein Umzug bietet immer den Reiz von etwas Neuem und ist – gerade bei Menschen, die sich schnell und gut auf neue Dinge einstellen können und möchten – oft mit einer Menge Spannung verbunden. Aber auch mit viel Anstrengung und natürlich mit einigen Kosten. Dabei kann man keinen Umzug mit dem anderen vergleichen. Denn wie hoch genau die Umzugskosten in Ihrem individuellen Fall ausfallen, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.

Generell gibt es bei anstehenden Umzügen auch einige Möglichkeiten, Geld zu sparen. Dabei sollten Sie allerdings darauf achten, nicht unbedingt an der falschen Stelle zu sparen. So kann beispielsweise ein nicht beantragtes Halteverbot vor Ihrem neuen Wohnhaus dazu führen, dass Sie die Möbel nicht nur einige Etagen nach oben, sondern vorher auch einige hundert Meter vom Auto bis zu Ihrem Haus tragen müssen.

Dazu sollten Sie sich vor generellen Spartipps für jeden Umzug in Acht nehmen. Denn was für einen Umzug auf dem Lande durchaus gelten mag, lässt sich nicht zwangsläufig eins zu eins auf einen Umzug in der Großstadt übertragen. Denn dieser ist in der Regel mit deutlich mehr notwendigen Planungen und oftmals auch mit höheren Kosten verbunden. Wenn Ihnen also der generelle Verzicht auf ein Umzugsunternehmen empfohlen wird, sollten Sie vor allem bei einem Umzug in der Großstadt genau bedenken, ob Sie Ihren Umzug wirklich allein stemmen können.

So ist die Beauftragung eines Umzugsunternehmen in Berlin deutlich eher notwendig als bei einem Umzug auf dem platten Land.

Welche Faktoren beeinflussen die Umzugskosten?

Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, die einen Einfluss auf die Umzugskosten haben. Manche spielen dabei nur eine kleine Rolle, andere können gleich mit mehreren Hundert oder sogar Tausend Euro zu Buche schlagen. Hier einmal eine Liste der wichtigsten Faktoren.

  • Die Strecke von Ihrem alten zum neuen Wohnort
  • Größe des Umzugs
  • Notwendige Neuanschaffungen
  • Durchzuführende Renovierungsarbeiten
  • Anfallende Doppelmieten
  • Führen Sie Umzug allein durch oder planen Sie, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen?
  • Haben Sie oder der Vermieter einen Makler beauftragt?
  • Wird für die neue Wohnung eine Kaution fällig?
  • Wird die alte Kaution direkt ausbezahlt?

Dabei ist es schwierig, die einzelnen Kostenpunkte zwischen zwei Umzügen miteinander zu vergleichen. Nehmen wir als Beispiel einen selbst organisierten Umzug. Hier benötigen Sie einen Umzugswagen. Wenn Sie an Ihrem Wohnort umziehen und die Strecke zwischen alter und neuer Wohnung an einem Tag mehrere Male abfahren können, reicht im besten Fall ein Sprinter oder ein anderweitiger Kastenwagen als Leihwagen.

Während Sie in ländlicheren Gegenden einen solchen Umzugswagen schon 80 Euro für 24 Stunden inklusive 100 Kilometer Strecke mieten können, müssen Sie in einer Stadt wie München oftmals schon den doppelten Preis anrechnen.

Kosten vor dem Umzug

Schon vor einem Umzug fällt oftmals eine ganze Reihe von Kosten an. Das fängt an mit den Kartons, die Sie benötigen, um Ihr Hab und Gut aus Ihrer alten Bleibe in Ihre neue Wohnung zu schaffen. Auch die fällige Provision für einen Makler, soweit denn einer beauftragt wurde, ist schon vor dem Umzug fällig. Die meisten Vermieter vereinbaren im Mietvertrag gern die Zahlung der Mietkaution bereits vor Einzug in die Wohnung – hier haben Sie allerdings das Recht, die Zahlung der Mietkaution in drei Raten innerhalb von drei Monaten nach Unterschrift des Mietvertrages vorzunehmen.

Ein weiterer wichtiger Faktor sind die anfallenden Renovierungskosten. Als Erstes müssen Sie Ihren alten Mietvertrag prüfen, was hier für die Übergabe der Wohnung vereinbart wurde. Reicht es aus, Ihre alte Wohnung zu streichen, sind die Kosten für die Auszugsrenovierung relativ niedrig. Wurde Ihnen Ihre alte Wohnung bereits unrenoviert übergeben, kann es in vielen Fällen sogar vorkommen, dass Sie gänzlich ohne Auszugsrenovierung aus dem alten Mietvertrag ausscheiden können.

Bei der Einzugsrenovierung ist vieles Verhandlungssache. Wenn neben dem Streichen von Decken und Wänden eventuell die Türen und Heizkörper gestrichen, Fliesenspiegel und Bodenbeläge erneuert werden müssen, kann Ihnen der Vermieter durchaus mit einem Mietnachlass in den ersten Monaten entgegenkommen.

Bevor Sie den Umzug starten können, sollten Sie vor Ihrem neuen Haus eine Halteverbotszone reservieren lassen. Je nach Lage Ihrer neuen Wohnung und vorhandener Parkmöglichkeiten kann Ihnen und Ihren Helfern das eine Menge Arbeit ersparen.

Wir haben die Kostenfaktoren hier einmal kurz für Sie zusammengefasst:

  • Umzugskartons: ca. 30 Euro pro Zimmer
  • Maklerprovision: rund zwei Monatsmieten – beim Kauf einer Wohnung 5 – 7 Prozent der Kaufsumme
  • Renovierungskosten: Farbe ca. 40 Eurocents/Quadratmeter. Bei größeren Renovierungen müssen Sie mit deutlich höheren Kosten rechnen
  • Reservierung eines Halteverbots: 90 – 150 Euro
  • Mietkaution: Diese kann bis zu drei Monatskaltmieten betragen

Kosten während des Umzugs

Wenn Sie eine Umzugsfirma beauftragt haben, fallen diese Kosten natürlich für die Arbeit während des Umzugs an. Entscheiden Sie sich gegen ein Umzugsunternehmen, fallen auf jeden Fall die Kosten für einen Leihwagen und die Verpflegungskosten für Ihre Helfer an.

Zusammenfassend kann man sagen:

  • Umzugsunternehmen: im selben Ort ab 500 Euro aufwärts, bei Langstreckenumzügen ab 1.200 Euro aufwärts
  • Umzugswagen: 50 – 200 Euro je nach Region, in der Sie leben. Bei Langstreckenumzügen müssen Sie zusätzliche Kosten für Kilometer und Treibstoff einkalkulieren
  • Verpflegung für Umzugshelfer: 6 – 10 Euro pro Person

Kosten nach dem Umzug

Auch nach dem Umzug warten noch eine ganze Reihe von Kosten auf Sie. Da wären beispielsweise die Kosten für die beim Amt notwendigen Ummeldungen. Zu nennen sind dabei:

  • Kfz-Ummeldung
  • Ummeldung beim Anwohnermeldeamt

Dazu ist es immer sinnvoll, bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen. Auch die Ummeldung bei Ihrem Energieversorger und Ihrem Telefonanbieter kostet etwas extra, da diese zumeist mit der Notwendigkeit eines Neuanschlusses verbunden sind.

Einer der größten Kostenpunkte kann dabei auch die Anschaffung neuer Möbel sein. Vor allem, wenn Sie in eine Wohnung mit mehr Räumen ziehen, als Sie bisher zur Verfügung stehen hatten, benötigen Sie neues Mobiliar. Hier einmal die durchschnittlichen Kosten in diesen Bereichen im Überblick:

  • Kfz-Ummeldung: 20 – 50 Euro + 25 Euro für ein neues Nummernschild bei Bedarf
  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: ca. 10 Euro + 35 Euro für den geänderten Personalausweis
  • Telefon und Energieversorger: je nach Anbieter ca 20 – 70 Euro
  • Nachsendeauftrag: Rund 20 Euro für ein halbes Jahr

Die Kosten für neues Mobiliar sind abhängig von Ihren Vorstellungen und Ihren Wünschen und lassen sich nicht als durchschnittliche Kosten beziffern.

Tipp

Vor allem die Punkte, die Ihre Verpflichtung Vater Staat gegenüber betreffen, sollten Sie auf keinen Fall vergessen. Nehmen Sie beispielsweise Ihre Ummeldung nicht oder stark verspätet vor, kann dafür ein Bußgeld von bis zu 500 Euro fällig werden.

Spartipps für einen Umzug

  • Leihen Sie sich Dinge, die Sie nicht zwangsläufig kaufen müssen. Umzugskartons oder Werkzeuge für die Renovierungen sind dabei am einfachsten zu leihen.
  • Besorgen Sie sich im Supermarkt Bananenkisten für den Umzug. Diese sind stabil wie Umzugskartons und lassen sich auch wunderbar stapeln
  • Packen Sie Ihre Umzugskartons selbst – auch wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen. Achten Sie dabei allerdings darauf, die Kartons nicht zu schwer zu packen. Andernfalls könnte es Ihnen passieren, dass Ihr Umzugsunternehmen einige Kisten einfach stehen lässt
  • Vergleichen Sie Preise, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden. Das gilt sowohl für Umzugsunternehmen als auch für die Anmietung eines Umzugswagens
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber – vor allem, wenn der Umzug Ihrem Arbeitgeber einen Vorteil bringt wie beispielsweise einen deutlich kürzeren Arbeitsweg Ihrerseits, stehen die Chancen gut, dass Ihr Arbeitgeber sich beteiligt. Dabei muss der Umzug nicht zwangsläufig jobbedingt sein – wenn Ihr Umzug Ihrem Arbeitgeber mehr Sicherheit gibt, Sie als Mitarbeiter halten zu können, haben Sie oft gute Chancen. Diese steigen natürlich, je wichtiger Sie für das Unternehmen sind.
  • Reduzieren Sie Doppelmieten so weit wie möglich – sorgen Sie möglichst fristgerecht für einen Nachmieter oder gestalten Sie Ihre Wohnungskündigung so, dass Sie möglichst nicht mehr als einen Monat Doppelmieten entrichten müssen
  • Beantragen Sie Leistungen, soweit Ihnen diese zustehen – wenn Sie Hartz-IV-Empfänger sind, können Sie bei einem Umzug einen Zuschuss zum Umzugswagen sowie eine Renovierungsbeihilfe beantragen. Auch eine Helferpauschale für die Verpflegung Ihrer Umzugshelfer kann hier gewährt werden. Darüber hinaus steht Ihnen bei einer notwendigen Einzugsrenovierung eine Renovierungsbeihilfe zu. Handelt es sich um eine erstmalige Gründung eines eigenen Haushalts – zum Beispiel bei einem Auszug aus dem Elternhaus – haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf eine pauschale Beihilfe für die Anschaffung einer Erstausstattung.

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Die meisten Menschen glauben, dass ein Umzug nur dann von der Steuer abgesetzt werden könnte, wenn er aus beruflichen Gründen erfolgen würde. Das stimmt so nicht ganz. Allerdings führt dieser Irrglaube dazu, dass in vielen Fällen Verbraucher gar nicht erst versuchen, ihre Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Da nur rund 6,31 Prozent der Umzüge im Jahr beruflich motiviert sind, bedeutet das, dass nur die wenigsten Betroffenen ihre Möglichkeiten des steuerlichen Abzugs wirklich nutzen.

Als arbeitsbedingter Umzug gilt ein Umzug übrigens schon dann, wenn durch den Umzug der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde reduziert werden kann. In diesem Fall sind alle Kosten des Umzuges als Werbungskosten absetzbar.

Doch auch wenn der Umzug rein privat motiviert ist, haben Sie die Möglichkeit, ihn bei der Steuer geltend zu machen. In diesem Fall sind die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar und können zu einer Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro im betreffenden Steuerjahr führen.

Tipp

Erfolgt Ihr Umzug aus gesundheitlichen Gründen, haben Sie ebenfalls Möglichkeiten, die Kosten steuerlich abzusetzen. In diesem Fall wären Kosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen.

Wenn Sie mit der Fertigung der Steuererklärung nur wenig Erfahrung haben, sollten Sie zumindest im Jahr Ihres Umzuges einen Steuerberater beauftragen oder, wenn Sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die Lohnsteuerhilfe Ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen.

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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