Kündigt ein Mieter seine Wohnung, weil der Vermieter den Schimmelbefall in der Mietwohnung leugnet und sich trotz Aufforderung des Mieters, diesen zu entfernen, weigert, etwas zu unternehmen, darf der Mieter seinem ehemaligen Vertragspartner sogar die Rechnung für die Umzugskosten präsentieren.
So die Quintessenz einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 281/06. Rund 16.000 Euro Umzugskosten verlangte der klagende Ex-Mieter und bekam höchstrichterlich Recht. Das Nicht-Beseitigen des Schimmels sei eine Vertragsverletzung. Da der Vermieter durch sein Verhalten die Kündigung ausgelöst habe, müsse er auch die Umzugskosten tragen