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Mieterschutz: Schlecht beraten

verhandlungen

Mieter müssen sich die falsche Beratung des Mieterschutzvereins zurechnen lassen. Führt ein fahrlässig falscher Expertenrat letztendlich zur Kündigung durch den Vermieter, ist dies nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtens.

Der Fall: Die Mieter der Klägerin leisteten für mehrere Monate keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, obwohl sie diese laut Vertrag monatlich schuldeten. Der örtliche Mieterschutzverein hatte ihnen fälschlicherweise dazu geraten, weil die Vermieterin trotz Aufforderung keine Fotokopien der Rechnungsbelege zu Betriebskostenabrechnungen für vergangene Jahre übersandt hatte. Nachdem die rückständigen Zahlungen die Summe von zwei Monatsmieten überschritten hatten, kündigte die Vermieterin fristgemäß das Mietverhältnis. Pech für die beklagten Mieter: Weil Mieter preisfreien Wohnraums nach BGH-Rechtsprechung (Az.: VIII ZR 78/05) keinen Anspruch auf Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung haben und sie für schuldhaftes Verhalten des von ihnen eingeschalteten Mieterschutzvereins einstehen müssen, war die Kündigung rechtens (Az.: VIII ZR 102/06).

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Siehe auch  Mieterhöhung: Mietspiegel der Nachbargemeinde als Vergleich

Verfasst von Antje Schweitzer

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