Mietvertrag: In die Röhre geguckt

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Ende April 2012 endete das analoge Satellitenfernsehen in Deutschland. Stellt der Vermieter die Empfangstechnik auf digitales Fernsehen um, kann er die hierfür anfallenden Kosten auf die Mieter umlegen. Einen für das digitale Fernsehen nötigen Receiver muss der Mieter allerdings komplett auf eigene Kosten anschaffen.

Der Vermieter ist nämlich nur verpflichtet, die Fernsehsignale bis zur Anschlussdose der Wohnung zu legen. Darüber hinaus, so entschied das Amtsgericht (AG) Wedding, kann der Eigentümer seinen Mieter auf alternative Empfangsmöglichkeiten, beispielsweise auf das Internetfernsehen, verweisen (Az.: 22a C 308/09).

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