in

Mietvertrag: Fahrräder vom Hof

wub fahrrad

Widerruft der Vermieter die vormals gegebene Erlaubnis, dass die Kinder des Mieters ihre Fahrräder im Hof abstellen dürfen, muss der Mieter dies hinnehmen. Vorausgesetzt der Eigentümer hat für seinen Meinungswandel einen sachlichen Grund.

So der Tenor einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 70/11. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter seine Erlaubnis zurückgenommen, als der Mieternachwuchs alt genug war, seine Velos selbstständig in den dafür vorgesehenen Kellerraum zu tragen. Das durfte er, so das Berliner LG.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3
Siehe auch  Abfeiern an Silvester: Vermieter darf nicht fristlos kündigen

Verfasst von Antje Schweitzer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert