Widerruft der Vermieter die vormals gegebene Erlaubnis, dass die Kinder des Mieters ihre Fahrräder im Hof abstellen dürfen, muss der Mieter dies hinnehmen. Vorausgesetzt der Eigentümer hat für seinen Meinungswandel einen sachlichen Grund.
So der Tenor einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 70/11. Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter seine Erlaubnis zurückgenommen, als der Mieternachwuchs alt genug war, seine Velos selbstständig in den dafür vorgesehenen Kellerraum zu tragen. Das durfte er, so das Berliner LG.