Nimmt ein Vermieter auf die prekäre finanzielle Lage seines Mieters jahrelang Rücksicht und verzichtet deshalb auf die Nebenkostennachzahlungen, darf er das Geld später nachfordern. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Hagen unter dem Aktenzeichen 15 C 286/10 hervor.
Im konkreten Fall hatte der Immobilieneigentümer regelmäßig die Nebenkostenabrechnung gestellt, aber auf die Nachzahlung verzichtet. Bei Auszug der Mieter wollte er sein ausstehendes Geld. Völlig zu Recht, so die Amtsrichter, die Ansprüche seien allein wegen des rücksichtsvollen Verhaltens nicht verfallen.