Haben Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen zur Überprüfung der Abrechnung der Nebenkosten entsprechende Kopien der Abrechnungsbelege zuschickt?
Dieser Frage ging der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/05 nach. Tenor der Entscheidung: Wer in einer nicht preisgebundenen Wohnung zur Miete lebt, hat keinen Anspruch darauf. Vielmehr reicht es zur Überprüfung der Abrechnung der Nebenkosten aus, wenn der Mieter die Originalbelege in den Geschäftsräumen des Vermieters einsehen kann.