Nebenkostenabrechnung muss verständlich sein

Kommunale Gebuehren

Eindeutig unverständlich war die Abrechnung der Nebenkosten,  die ein Mieterpaar für den Abrechnungszeitraum 2003 im November des Folgejahres erhielt. Im Februar 2005 erklärten die beklagten Mieter, sie könnten die Abrechnung nicht nachvollziehen.

Im darauffolgenden Monat schickte der Vermieter eine präzisere Aufstellung. Zu spät, so der Bundesgerichtshof (BGH). Spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum muss der Vermieter seinen Vertragspartnern eine korrekte und verständliche Abrechnung der Nebenkosten präsentieren. Selbst wenn der Mieter sagt, er werde die Nachforderung begleichen, wie hier im Dezember 2004 und Januar 2005 geschehen, beginnt die Abrechnungsfrist mit einem solchen Anerkenntnis nicht neu. Die einjährige Abrechnungsfrist sei eine Ausschlussfrist, so die obersten Zivilrichter (Az.: VIII ZR 84/07).

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
Bestseller Nr. 3
MietR, Mietrecht, Aktuelle Gesetze
  • Gesetze, Aktuelle (Autor)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert