Biber sind putzig, können aber viel Schaden in mit Liebe gepflegten Ziergärten und Nutzgärten anrichten. Dürfen Hauseigentümer die Beseitigung dieser Schäden als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen und so Steuern sparen? Darüber muss demnächst der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden, wie der Bund der Steuerzahler berichtet. Reichlich Ärger hatte ein Hauseigentümer-Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen mit einer lebhaften Biber-Truppe. […] weiterlesen