Wenn Versicherte im Schadensfall ihren Obliegenheiten, sprich Verpflichtungen aus ihrem Versicherungsvertrag, nicht nachkommen, darf der Versicherer den Schadensausgleich verweigern. So der Tenor einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München unter dem Aktenzeichen 113 C 7440/10. Im konkreten Fall muss für den späteren Kläger die Erholung nach seinem mehrmonatigen Urlaub jäh dahin gewesen sein, nachdem er […] weiterlesen