Notar muss beim Grundstückskauf auch auf Risiken hinweisen

beratungsgespraech

Manchmal ist es sinnvoll, dass der Notar auch bei einem Ortstermin berät.

Manchmal ist es sinnvoll, dass der Notar auch bei einem Ortstermin berät.

Rund um jeden Grundstückskaufvertrag gibt es eine Menge rechtlicher Fallstricke. Daher haben Notare haben nicht nur die Pflicht, bestimmte Rechtsvorgänge zu beurkunden, sondern müssen auch ungefragt informieren, auf Risiken hinweisen und vor den möglichen Folgen einer rechtlichen Handlung warnen.

So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 4 U 70/05. Geklagt hatte ein Grundstückskäufer auf Schadenersatz gegen seinen Notar. Der Fall: Der Grundstückskaufpreis umfasste die Erschließungs- und Anschlusskosten für die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen. Da die Erschließungsmaßnahmen noch im Gange und die Kosten daher noch nicht abgerechnet waren, hatte der Käufer eine ungesicherte Vorleistung erbracht.

Als der Verkäufer pleite ging, wurden die Käufer von der Kommune prompt für besagte Erschließung zur Kasse gebeten. Die Richter des Frankfurter OLG entschieden zugunsten der Kläger: Ein Notar verstößt gegen seine Amtspflichten, wenn er es bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags unterlässt, auf die Gefahren einer ungesicherten Vorleistung hinzuweisen. Er muss den Parteien stattdessen Wege aufzuzeigen, wie sie dieses Risiko durch eine andere Vertragsgestaltung vermeiden können.

 

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Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärung können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

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