EU Energielabel bei Elektrogeräten ab 2021

Ab dem 1.3.2021 gelten in der EU neue Energielabel für Elektrogeräte.

Ab dem 1.3.2021 gelten in der EU neue Energielabel für Elektrogeräte.

Ab dem 1.3.2021 gelten in der EU neue Energielabel für Elektrogeräte.

Wer sich nach einem neuen Elektrogerät umsieht, achtet dabei nicht selten auch auf die Energielabel. Ab dem 1. März 2021 gibt es da einige Änderungen.

Energielabel sollen angeben, welches Gerät wie energieeffizient arbeitet. Dabei begegnen dem Verbraucher in den letzten Jahren immer mehr verschiedene Varianten. Von A über A+ und A++ bis hin zu A+++ fragt man sich nicht ganz zu Unrecht, wie effizient und energiesparend die Produkte nun wirklich sind. Das ist nur konsequent. Denn bei jedem Neubau sollen in punkto Energieeinsparung vergleichsweise strenge Regeln beachtet werden, was im Übrigen den Bauherren den Bauherren und Käufern durch staatliche Förderung über die KfW zugute kommt. Weshalb dann nicht auch im Haushalt auf Umweltfreundlichkeit und Energieeinsparung größten Wert legen…

Um die Verwirrung auf Seiten der Verbraucher zu beenden, hat die Europäische Union (EU) zum 1.3.2021 verbindliche neue Energielabel eingeführt. Dabei werden nicht nur die alten Label in eine neue und übersichtlichere Tabelle überführt. Es gelten zum Teil auch neue Richtlinien. Das kann bei dem einen oder anderen Gerät, das sich bisher in der besten Energieeffizienzklasse befand, zu einem deutlichen Absturz in der Wertung führen. Wir haben hier die wichtigsten Informationen rund um das Thema EU-Energielabel zusammengetragen, damit Sie wissen, worauf Sie ab dem 1. 3.2021 beim Kauf eines neuen Gerätes achten müssen.

Welche Geräte besitzen ein Energielabel (hier auch Kennzeichnungspflicht oder nicht?)

Es gibt eine ganze Menge Elektrogeräte, die verpflichtend ein Energielabel tragen müssen. Damit soll dem Verbraucher gezeigt werden, welche Geräte energiesparend arbeiten und welche eher viel Energie verbrauchen. Je nach Gerät spielen auch bei den alten Labels noch andere Punkte schon eine Rolle bei der Vergabe des jeweiligen Labels. Da wäre beispielsweise die Lautstärke des Geräts – ein Punkt, der gerade bei Elektrogroßgeräten wie einer Waschmaschine, einer Spülmaschine oder einem Wäschetrockner sehr interessant sein kann.

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Die folgenden Geräte müssen über ein Energielabel verfügen

  • Kühlschränke
  • Gefrierschränke
  • Kühl-/Gefrierkombinationen
  • Backöfen
  • Dunstabzugshauben
  • Geschirrspüler
  • Lampen und Leuchtmittel (ab 1. September 2021)
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Waschtrockner
  • Fernseher
  • Warmwasserbereiter wie beispielsweise Durchlauferhitzer
  • Heizungsanlagen und Raumheizgeräte
  • Raumklimageräte
  • Lüftungsanlagen
  • Autos

In dem Bereich der Geräte, für die ein Energielabel verpflichtend ist, nehmen Staubsauger eine Sonderrolle ein. Denn auch wenn ursprünglich auf Staubsaugern ein entsprechendes Label verpflichtend angebracht werden musste, hat doch ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2019 diese Verpflichtung gekippt. Bei der Vergabe der entsprechenden Labels muss nach dem Willen der Rechtsprechung nachgebessert werden. Ein neues Energielabel für Staubsauger ist jedoch nicht vor dem Jahr 2024 zu erwarten.

Wenn kein Label verpflichtend vorgeschrieben ist

Es gibt auch eine ganze Reihe von Geräten, bei denen keine Verpflichtung besteht, ein solches Label auszuweisen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Computer
  • Telefon
  • Spielekonsolen
  • Weitere Geräte aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik

In diesen Bereichen ist kein Label verpflichtend vorgesehen. Allerdings haben Händler und Hersteller längst erkannt, dass ein entsprechendes Energielabel dem Käufer helfen kann, sich für ein bestimmtes Produkt zu entscheiden. Denn letztlich macht ein Energielabel die Leistung und den Verbrauch eines Gerätes für den Kunden zumindest ein Stück weit greifbar. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von freiwilligen Energielabels, die dem Kunden zeigen sollen, wie hochwertig und umweltfreundlich ein Gerät ohne eine Labelpflicht tatsächlich ist.

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Die folgenden freiwilligen Labels können Ihnen dabei im Online-Shop oder im Laden begegnen:

Blauer Engel

Der Blaue Engel berücksichtigt einerseits den Energieverbrauch im Einsatz, wenn das Gerät also gerade genutzt wird oder auf Stand-by geschaltet ist. Zum anderen wird hier aber auch der Energieverbrauch während der Herstellung des jeweiligen Gerätes berücksichtigt. So wird der energetische Fingerabdruck eines jeden mit diesem Label versehenen Gerätes klassifiziert. Den Blauen Engel finden Sie beispielsweise auf den folgenden Geräten:

  • Computer
  • Drucker, Kopierer und Multifunktionsgeräten
  • Solaranlagen
  • Heizungsanlagen für Holzpellets

Die Euroblume

Dieses Label zielt neben dem klassischen Energieverbrauch im Einsatz eines Gerätes auch auf die Verarbeitung von natürlichen Ressourcen und von weniger gefährlichen Stoffen ab. Die Euroblume soll dem Verbraucher helfen, Produkte auszuwählen, die umweltfreundlich und gesundheitsschonend sind und in der Herstellung grade Gesichtspunkte des Umweltschutzes berücksichtigt haben. Zu finden ist die Euroblume in der Hauptsache auf den folgenden Geräten:

  • Computer
  • Fernseher
  • Monitore

Das TCO-Siegel

Das TCO-Siegel ist ein schwedisches Energielabel, das weltweit genutzt und respektiert wird. Bei der Vergabe werden auf Kriterien wie die Benutzer- und Umweltfreundlichkeit eines Produktes geachtet. Dabei wird wiederum sowohl die Anwendung des Produktes selbst als auch der Herstellungsprozess unter die Lupe genommen. Zu finden ist dieses Umwelt- und Qualitätssiegel vor allen Dingen auf:

  • Notebooks
  • PC
  • Bildschirmen

Schon gewusst?

Auf einem Gerät können auch mehrere Label nebeneinanderstehen. Vor allem auf Geräten, auf denen ein Energielabel gesetzlich vorgeschrieben ist wie beispielsweise auf Fernsehern kann es vorkommen, dass neben dem regulären Label auch eines der verschiedenen freiwilligen Label zu finden ist.

Welche Geräte sind von der Änderung der Kennzeichnung betroffen?

Die Änderung der einzelnen Kennzeichnungen wird nach und nach erfolgen. Im März 2021 sind die folgenden Geräte verbindlich von der Änderung der Energielabel betroffen:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Waschtrockner
  • Kühlschränke
  • Weinlagerschränke
  • Lampen (ab 1. September 2021)
  • Elektronische Displays wie Fernseher und Monitore

Auch für alle anderen Produktgruppen, für die ein Energielabel verpflichtend vorgesehen ist, soll es überarbeitete Label geben. Die Umsetzung soll dabei schrittweise bis ins Jahr 2030 erfolgen.

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Warum ändert sich die Kennzeichnung für Elektrogeräte?

Die aktuell geltenden Energielabel gibt es seit dem Jahr 1995. Damals wurde erstmals ein EU-Energielabel eingeführt, das die Buchstaben A bis G umfasst hat. Die klare Zielsetzung der Einführung der Energielabel war damals:

  1. Die Möglichkeiten der Verbraucher zu stärken, die Qualität in Sachen Energieverbrauch und Umweltfreundlichkeit von verschiedenen Geräten auf einen Blick miteinander zu vergleichen.
  2. Den Wettbewerb unter den Herstellern anzukurbeln und so einen Wettlauf hin zu mehr Energieeffizienz und mehr Umweltfreundlichkeit auszulösen.
  3. Den Energieverbrauch durch Elektrogeräte in der gesamte EU nachhaltig zu reduzieren

Dabei sahen sich die Energielabel der EU schon sehr früh herber Kritik ausgesetzt. Ein Kritikpunkt, der bis heute Bestand hat und sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert hat, ist die Nachvollziehbarkeit. Im Jahr 1995 wurden Kriterien für die Vergabe der einzelnen Buchstaben entwickelt. Natürlich hat sich die technische Entwicklung in den Jahren danach rasant voran bewegt, sodass viele dieser Kriterien aus dem Jahr 1995 länget veraltet sind.

Dennoch hat sich das System bewährt. Denn Studien zur Folge nutzen 85 Prozent der Verbraucher die EU Energielabel, um ihre Kaufentscheidung zu treffen. Das Label ist dabei zwar immer nur ein Faktor – aber eben einer, der einen maßgebenden Einfluss haben kann, ähnlich stark wie der Preis des jeweiligen Gerätes.

Aufgrund des technischen Fortschritts und des Umstandes, dass ein Gerät, das 1995 in der Klasse A zu finden war, heute kaum dem aktuellen Stand der Technik entspricht, wurden 2003 neue Klassen eingeführt. Neu hinzugekommen sind seinerzeit die Klassen A+, A++ und A+++. Dafür sind bei vielen Geräten die Klassen E und G komplett entfallen. Bei einer ganzen Reihe von Gerätetypen sogar noch mehr Klassen. So gibt es beispielsweise bei Kühl- und Gefrierschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern aktuell nur noch Geräte der Klassen A+, A++ und A+++.

Dadurch wird ein Gerät der Klasse A+ zum schlechtesten am Markt verfügbaren Gerät, was das Thema Energieeffizienz, Lautstärke etc. angeht. Für Verbraucher ist das zunehmend verwirrend, denn hinter einem A+ Gerät vermutet man im ersten Moment ein Elektrogerät mit guter bis sehr guter Leistung in dem geprüften Bereich.

Bei anderen Großgeräten wie beispielsweise dem Wäschetrockner kann es auch noch Geräte mit einer Energieeffizienz in der Klasse B oder im Fall eines Ablufttrockners sogar der Klasse C geben. Dadurch, dass es noch immer zahlreiche Geräte mit schlechteren Energieklassen gibt, wird der Eindruck, dass ein A+ bei einer Waschmaschine ein guter Wert sein muss, weiter verstärkt. Hier will der Gesetzgeber einhaken und die Transparenz der Label verbessern oder wiederherstellen.

Durch die Novellierung der Energieklassen werden die aktuell am Markt vorhandenen Geräte in eigentlich allen Fällen in der Energieeffizienzklasse heruntergestuft. Da sich teilweise auch die Kriterien für die Vergabe der jeweiligen Klassen geändert haben, kann der Sturz durchaus tief sein.

Tipp

Zusätzlich gibt es zu jedem Energielabel einen QR Code, hinter dem der Verbraucher eine Menge weiterer Informationen zu dem Gerät selbst. Dabei werden auch Informationen zur Verfügung gestellt, die einen Einblick in die Nachhaltigkeit und den Ressourcenverbrauch eines bestimmten Gerätes geben. Diese Informationen können mit dem Smartphone schnell und einfach aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ gezogen werden. Diese Datenbank wird bereits seit 2019 aufgebaut und gepflegt.

Alte und neue Energieeffizienzklassen im Vergleich

Zu der Frage, wie die Überführung der Geräte von einer alten Energieeffizienzklasse in eine neue aussieht, gibt es keine allgemeingültige Antwort. Denn letztlich wird bei jedem Gerät nach den neuen Maßstäben eine neue Vergabe des Labels vorgenommen. Das kann dazu führen, dass ein Gerät, das bisher in der Kategorie A+++ eingruppiert war, sich plötzlich nur noch in der Kategorie C wiederfindet.

Neue Kriterien für die Eingruppierung sind dabei beispielsweise:

  • Bei Waschmaschinen oder Spülmaschinen: Fassungsvermögen, Lautstärke und Wasserverbrauch pro Spülzyklus
  • Bei Fernsehern und Monitoren: Die Bildschirmdiagonale und der Stromverbrauch in kWh pro 1.000 Stunden Nutzung

Um einen groben Überblick über die wahrscheinliche neue Eingruppierung von Geräten zu geben, gibt es eine ungefähre Richtschnur für die neue Eingruppierung alter Geräte. Diese ist natürlich vorbehaltlich der kompletten Prüfung des jeweiligen Gerätes anhand der neuen Prüfkriterien:

  • Aus A+++ wird in den meisten Fällen B
  • Aus A++ wird in den meisten Fällen C
  • Aus A+ wird in den meisten Fällen D
  • Aus A wird in den meisten Fällen E
  • Aus B wird in den meisten Fällen F
  • Aus C wird in den meisten Fällen G
  • Aus E wird in den meisten Fällen ebenfalls G

Die neue Energieeffizienzklasse A bleibt vorerst frei und ist vom Gesetzgeber von Anfang an so konzipiert, dass hier weiterer technischer Fortschritt abgebildet werden kann. Ab dem 1. 3.2021 wird es damit in den Produktgruppen, in denen dann bereits die neuen Energielabel vergeben werden müssen, erst einmal keine Produkte mit der Energieeffizienzklasse A geben.

Schon gewusst?

Neben den neuen Energielabel hat die EU auch eine weitere Verbesserung der Transparenz für den Verbraucher auf den Weg gebracht. So plant die EU-Kommission elf neue Ökodesign-Richtlinien mit dem Ziel, für mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu sorgen. Hierbei werden beispielsweise die Reparatur- und Recyclingfähigkeit von Geräten unter die Lupe genommen. Auch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Qualität der Reparaturanleitung sollen hier wichtige Kriterien sein. Hier steht noch nicht fest, ob diese neuen Richtlinien ebenfalls in Form eines Labels verarbeitet oder ob diese Informationen in der EPREL-Datenbank für den Verbraucher abrufbar sein sollen.

Tipps beim Kauf von neuen Elektrogeräten

Generell gilt beim Kauf neuer Elektrogeräte, dass ein Blick auf die Energielabel wichtig ist. Auch wenn die alten Label durchaus noch verwirrend sein konnten – ab dem 1.3.2021 zeigt sich sehr deutlich, welches Produkt an welcher Stelle wie sparsam ist. Doch neben dem Blick auf das Label gibt es noch ein paar andere Dinge, die Sie beachten können, um gutes Geld zu sparen und Ihre Geräte unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes auszuwählen.

Achten Sie auf die Größe des gewählten Produktes

Je nach Produkt gibt es verschiedene Parameter in Bezug auf die Größe. Bei einer Waschmaschine, einem Wäschetrockner oder einer Spülmaschine beispielsweise spielt die Größe vor allem bei der Frage nach den Möglichkeiten der Beladung eine wichtige Rolle. Wer allerdings eine Waschmaschine mit einer Ladekapazität von 8 kg kauft, diese aber beispielsweise in einem Zwei-Personen-Haushalt bei jeder Maschinenladung unterschreitet, verbraucht unnötig viel Wasser und Energie. Hier ist es wichtig, darauf zu achten, ein Gerät mit einer passenden Kapazität zu wählen.

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Ähnliches gilt beispielsweise bei der Auswahl eines Fernsehers. Ein großer 65 Zoll Fernseher sollte beispielsweise nur dann genutzt werden, wenn beim Fernsehen ein Abstand von 4,12 – 4,95 m gewährleistet werden kann. Andernfalls würde ein kleineres Fernsehen nicht nur weniger Energie verbrauchen, sondern auch das Fernseherlebnis klar verbessern.

Fazit

Die Änderung der Energielabel zum 1.3.2021 ist in vielen Bereichen längst überfällig. Denn bei einer ganzen Reihe von Elektrogroßgeräten gibt es schon seit einigen Jahren am Markt nur noch die Energieeffizienzklassen A+ und besser. Das erzeugt einen falschen Eindruck von der tatsächlichen Qualität der jeweiligen Produkte im Vergleich zu den anderen Geräten am Markt. Darüber hinaus ist es sehr gut, dass weitere umweltspezifische Gesichtspunkte bei der Auswahl der jeweiligen Energieeffizienzklasse in Zukunft eine größere Rolle spielen werden. Dank des zusätzlichen QR-Codes mit verschiedenen Informationen rund um das jeweilige Produkt kann der Verbraucher sich noch besser informieren. So können Punkte wie Nachhaltigkeit, Ressourcenverbrauch in der Nutzung und bei der Herstellung und die Verwendung von natürlichen Materialien noch mehr in die Kaufentscheidung des Einzelnen einfließen.

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