Nebenkosten: Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

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Aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters muss deutlich hervorgehen, welche Ausgaben auf haushaltsnahe Dienstleistungen entfallen.

Schließlich können Mieter diese steuerlich geltend machen. Ein Extra-Entgelt für eine entsprechende Aufstellung darf der Vermieter nicht verlangen, so die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Lichtenberg unter dem Aktenzeichen 105 C 394/10.

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