in

Nebenkosten: Bescheinigung für haushaltsnahe Dienstleistungen

wub hygiene

Aus der Nebenkostenabrechnung des Vermieters muss deutlich hervorgehen, welche Ausgaben auf haushaltsnahe Dienstleistungen entfallen.

Schließlich können Mieter diese steuerlich geltend machen. Ein Extra-Entgelt für eine entsprechende Aufstellung darf der Vermieter nicht verlangen, so die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Lichtenberg unter dem Aktenzeichen 105 C 394/10.

Bestseller Nr. 1
Bestseller Nr. 2
MietR, Mietrecht, Aktuelle Gesetze
  • Gesetze, Aktuelle(Autor)
Bestseller Nr. 3
Siehe auch  Mieterhöhung: Kein Zuschlag bei unwirksamer Schön­heits­re­pa­ratur­klausel

Verfasst von Antje Schweitzer