Mieterhöhung: Erst prüfen, dann zahlen
Fordert der Vermieter mehr Miete, sollten Mieter dies genau prüfen. Wer erst zahlt und später nachrechnet, hat nämlich das Nachsehen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Berlin-Schöneberg unter dem Aktenzeichen 6 C 158/08. Demnach ist auch eine an sich unberechtigte Mieterhöhung wirksam, wenn der Mieter die höhere Miete zweimal anstandslos zahlt. Bauen. […] weiterlesen