Eigenbedarf: Diskretion in Grenzen
Auf Eigenbedarf kann sich der Vermieter nur berufen, wenn er selbst, eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder ein Familienangehöriger die Wohnung zu Wohnzwecken benötigt. Auch an den Inhalt des Kündigungsschreibens stellen die Gerichte hohe Anforderungen. So muss der Vermieter seine Gründe im Schreiben detailliert nennen. Wie weit diese Detailgenauigkeit gehen muss, darüber stritten sich […] weiterlesen