Nebenkosten: Mehr Zeit für die Betriebskosten-Abrechnung
Vermieter dürfen sich künftig – höchstrichterlich bestätigt – mehr Zeit mit der Betriebskostenabrechnung lassen. Allerdings gelten hierfür nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 316/10 bestimmte Voraussetzungen. Zum einen muss es einen sachlichen Grund geben. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Vertragsparteien auf eine kalenderjährliche Abrechnung umstellen wollen. Zum anderen […] weiterlesen