Mietminderung: Eklige Mäuseplage
Tierische Mitbewohner sind nicht jedermanns Sache. Besonders dann nicht, wenn sich die Vier-Pföter selbst eingenistet haben wie bei Mäusen. Allerdings gibt das dem Mieter noch lange nicht das Recht, seine Mietzahlungen komplett einzustellen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 33 C 3260/11-93 hervor. Das Gericht hatte der […] weiterlesen











